Verbandsgesetze des OeEHV: Unterschied zwischen den Versionen

K
K (→‎Einleitung: Gliederung)
Zeile 73: Zeile 73:
:2. die Entgegennahme und Genehmigung des Kassenberichtes und des Berichs der Rechnungsprüfer;
:2. die Entgegennahme und Genehmigung des Kassenberichtes und des Berichs der Rechnungsprüfer;


=Einzelnachweise=
==Einzelnachweise==
<references />
<references />