Zeugnisse der Landnahme des Burgenlandes

Aus Regiowiki
Version vom 17. Januar 2015, 16:42 Uhr von Stefan97 (Diskussion | Beiträge) (Neuanlage der Seite)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Das umstrittene Gebiet (rot) wurde 1921 der Republik Österreich angeschlossen.

Die Landnahme des Burgenlandes bezeichnet die politischen, polizeilichen und militärischen Maßnahmen zur Angliederung eines Teiles von Ungarn an Österreich und die Entstehung des Burgenlandes von 1919 bis 1921.

Historischer Hintergrund

Im Vertrag von Saint-Germain wurden Österreich westliche Teile der Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg (heute: Komitat Győr-Moson-Sopron und Komitat Vas) zugesprochen (Artikel 27, Punkt 5). Ungarn musste entsprechend des Vertrages von Trianon, welchen es am 4. Juni 1920 mit der Entente abschloss, bedeutenden Gebietsverlusten zustimmen, unter anderem besagten Teilen Westungarns, die das neue österreichische Bundesland Burgenland bilden sollten.