Chronologie der Corona-Krise in Österreich/November 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Freitag, 27. November 2020 ===
=== Freitag, 27. November 2020 ===
* Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege, und Konsumentenschutz vom 25. November 2020, mit der die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV geändert wird, tritt, um 0:00 Uhr in Kraft<ref>1. COVID-19-NotMV-Novelle, {{BGBl|II Nr. 528/2020}}.</ref> Dadurch werden weitere Einschränkungen des Rechts auf persönliche Freiheit und des Hausrechts normiert. Diese einschränkenden Maßnahmen wurden wiederum zuvor weder mit der Zivilgeselschaft als Ganzem, noch mit ausgewählten Organisationen noch mit der politischen Opposition diskutiert und sind, da diese Maßnahmen auch auf keiner bekannten wissenschaftlichen Grundlage beruhen, mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.  
* Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege, und Konsumentenschutz vom 25. November 2020, mit der die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV geändert wird, tritt, um 0:00 Uhr in Kraft<ref>1. COVID-19-NotMV-Novelle, {{BGBl|II Nr. 528/2020}}.</ref> Dadurch werden weitere Einschränkungen des Rechts auf persönliche Freiheit und des Hausrechts normiert. Diese einschränkenden Maßnahmen wurden wiederum zuvor weder mit der Zivilgeselschaft als Ganzem, noch mit ausgewählten Organisationen noch mit der politischen Opposition diskutiert und sind, da diese Maßnahmen auch auf keiner bekannten wissenschaftlichen Grundlage beruhen, mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.  
* Mit der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend werden Ausnahmen im Lebensmittelhandel von der Wochenend- und Feiertagsruhe angeordnet, damit der Lebensmittelhandel auch am Wochenden ausliefern kann. Dies wird als ''im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19'' und ''zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung'' bezeichnet.<ref>{{BGBl|II Nr. 532/2020}}).</ref>




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