Seltene Berufe in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Tabak- und Stempel-Verkauf ==
== Tabak- und Stempel-Verkauf ==
Das „Schwärzerunwesen“ (Schmuggel) wurde in größtem Umfange getrieben.  
Das „Schwärzerunwesen“ (Schmuggel) wurde in größtem Umfange getrieben.  
Hauptsächlich wurde Tabak geschwärzt und es waren einige Schwärzerbanden organisiert, die '''ihren Sitz größtenteils in Kaisersteinbruch''', Ungarn, hatten, da Tabak überhaupt einzuführen – ohne große Lizenzgebühr – verboten war. Die Schwärzer trieben ihr Geschäft vom Frühjahr bis zum Herbst, hauptsächlich durch die [[w:Leitha|Leitha]], es gab blutige Gefechte zwischen Grenzjägern und Schwärzern, die
Hauptsächlich wurde Tabak geschwärzt und es waren einige Schwärzerbanden organisiert, die '''ihren Sitz größtenteils in Kaisersteinbruch''', Ungarn, hatten, da Tabak überhaupt einzuführen – ohne große Lizenzgebühr – verboten war. Die Schwärzer trieben ihr Geschäft vom Frühjahr bis zum Herbst, hauptsächlich durch die [[w:Leitha|Leitha]], es gab blutige Gefechte zwischen Grenzjägern und Schwärzern, die natürlich auch bewaffnet waren!
natürlich auch bewaffnet waren!
Anfangs ließen sich dieselben größtenteils erwischen, wurden auf mehrere Monate eingesperrt und im Frühjahr begann das „Geschäft“ von Neuem.  
Anfangs ließen sich dieselben größtenteils erwischen, wurden auf mehrere Monate eingesperrt und im Frühjahr begann das „Geschäft“ von Neuem.  


Ein WagnerM. aus
Ein Wagnermeister aus [[Göttlesbrunn]] konstruierte einen eigens dazu verwendbaren Schiebekarren und schwärzte jahrelang in diesen ausgehöhlten Schiebekarren Schnupftabak. Ein Taglöhner ging lange Zeit mit einer Butte ins Ungarische, füllte sie zum dritten Teile mit Rauchtabak und kehrte mit der umgekehrten Butte am Rücken zurück, ging bei der Maut vorbei, ohne dass jemand ahnte, dass in der umgekehrten Butte sich etwas Steuerbares oder Verbotenes befände
Göttlesbrunn konstruierte einen eigens
hiezu verwendbaren Schiebekarren u.
schwärzte jahrelang in diesen ausgehöhlten Schiebekarren Schnupftabak.
Ein Taglöhner ging lange Zeit mit einer
Butte ins Ungarische, füllte sie zum dritten Teile mit Rauchtabak u. kehrte mit
der umgekehrten Butte am Rücken zurück, ging bei der Maut vorbei, ohne daß
jemand ahnte, daß in der umgekehrten Butte sich etwas Steuerbares od. Verbotenes befände


'''Kundmachung im Currens-Buch vom 6. Mai 1851'''<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 6. Mai 1851</ref>
Da Herr k.k. Comitats-Vorstand in Erfahrung brachte, dass die Stempel- und Tabakverschleißer im Comitate ihre Gewölbe ohne Unterschied zu jeder Zeit offenhalten, ja sogar an den heiligsten Tagen, selbst unter dem Gottesdienste.


Kundmachung im Currens-Buch vom 6. Mai 1851<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 6. Mai 1851</ref>
Durch Se. Excellenz, dem Herrn Statthalter wird verordnet, dass der Tabak- u. Stempel-Verkauf an Sonn- und Feyertagen, mit Ausnahme der 6 größten Feyertage (an welchen er bis Mittag gar nicht stattfinden darf!) in den Frühstunden bis 9 Uhr Vormittag, dann von 12 Uhr mittags bis 4 Uhr nachmittags, doch nur '''bei halbgeöffneter Türe''', von 4 Uhr nachmittags aber ohne alle Beschränkung ausgeübt werden dürfe.


Da Seine Excellenz, Hochwohlgeboren Herr k.k. Comitats-Vorstand in Erfahrung brachte, dass die Stempel- und Tabakverschleißer im
Die Gemeinde-Vorsteher werden beauftragt, diese Verordnung den Betreffenden klar und deutlich mitzuteilen, '''die Herrn Pfarrer davon zu verständigen''' und über die Beobachtung dieser Verordnung strengstens zu wachen.
Comitate die hohenorts herabgelangte Kundmachung und Verordnung dahin zu ihren Gunsten auslegen, dass ihnen die Offenhaltung ihrer Gewölber ohne Unterschied zu jeder Zeit frey stehe, ja sogar zum öffentlichen Ärgernis an den heiligsten Tagen, selbst unter dem Gottesdienste offen halten.
 
Die durch Se. Excellenz, dem Herrn Statthalter herausgegebene und im Land- und Regierungsblatt Zahl 55/242 enthaltene hohe Verordnung klar hindeutet, dass der Tabak- u. Stempel-Verkauf an Sonn- und Feyertagen, mit Ausnahme der 6 größten Feyertage (an welchen er bis Mittag gar nicht stattfinden darf!) in den Frühstunden bis 9 Uhr Vormittag, dann von 12 Uhr mittags bis 4 Uhr nachmittags, jedoch nur bei halbgeöffneter Thüre, von 4 Uhr nachmittags aber ohne alle Beschränkung ausgeübt werden dürfe.
 
Demzufolge werden die Gemeinde-Vorsteher beauftragt, diese Verordnung den Betreffenden klar und deutlich mitzuteilen, die Herrn Pfarrer davon zu verständigen und über die Beobachtung dieser Verordnung strengstens zu wachen.


== Töpfer ==
== Töpfer ==
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