Oswald von Milser (* im 14. Jahrhundert; † nach 1383, vermutlich um / vor 1399), ein Adeliger der [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol, war eine sagenumwobene, berüchtigte Persönlichkeit. Bekannt wurde er wegen des "Hostienwunders von Seefeld".

Herkunft und Familie

Die Herren von Milser stammten aus dem westlichen Teil des oberen Inntals und waren Dienstleute der Grafen von Eppan-Ulten und späteren der Grafen von Tirol bzw. der Grafen von Görz. Um 1329 wurden sie von Herzog Heinrich von Kärnten mit der strategisch wichtigen Burg Klamm belehnt.[1] Diese war einer der Stützpunkte zur Sicherung der (besonders für den Salzhandel aus Hall) wichtigen Handelsstrecke von Mötz, wo es damals bereits eine wichtige Innbrücke gab, über den Fernpass ins Reich.[2]

Oswald war ein Sohn von Konrad von Milser und Bruder von Christoph von Milser. Da beide Brüder keine Nachkommen hatte, starb die Familie mit ihnen aus.[3]

Leben

Oswald von Milser, der Besitzer der Burg Klamm, war 1384–1393 auch landesfürstlicher Pfleger der Burg Schlossberg bei Seefeld. Als die Herzöge von Österreich (Habsburger) 1363 die Herrschaft über die Grafschaft Tirol angetreten hatte, gehörte er zu ihren Anhängern und unterstützte sie im Kampf gegen die Herzöge von Baiern (Wittelsbacher)[A 1]. Er gehörte zu den Verteidigern des Mieminger Plateaus im Jahr 1368. Im selben Jahr verschleppte er (vermutlich im Auftrag von Herzog Leopold III. von Österreich) den Abt von Wilten, Konrad III. (Konrad Speiser von Friedberg), der die Herzöge von Baiern unterstützt hatte, auf die Burg Klamm, wo er ihn einige Zeit festhielt. Für diese Tat wurde er in der Folge mit dem Kirchenbann belegt, von dem er sich erst 1372 lösen konnte.[4]

Tod und Erbschaft

Nach dem Tod seines Bruders Christoph von Milser bestimmte Oswald, dass die Burg Klamm nach seinem Tod an den Landesfürst zurückfallen sollte. Sein Neffe Siegmund von Starkenberg, dessen Erbansprüche durch diese Entscheidung verhindert werden sollten, setzte sich jedoch nach seinem Tod als sein Erbe durch und wurde von Herzog Leopold IV. von Österreich mit der Burg belehnt. Erst als Folge der "Starkenberger Fehde" kam diese unter die Verwaltung des Herzogs Friedrich IV. von Österreich.

Oswald von Milser wurde nach seinem Tod im Stift in Stams begraben, angeblich auf eigenen Wunsch unter der Schwelle der Heilig-Blut-Kapelle.[1]

Oswald von Milser in Sage und Legende

Das "Seefelder Hostienwunder"

Über Oswald von Milser wird eine Sage erzählt, wonach er am Gründonnerstag des Jahres 1384 in der Kirche St. Oswald in Seefeld den Pfarrer zwang, ihm als Kommunion die große Hostie zu reichen, die den Priestern vorbehalten war. Sobald die Hostie aber seine Zunge berührte, öffnete sich vor ihm die Erde und er drohte in dieser zu versinken. Er bereute daraufhin seine Tat, worauf sich die Erde wieder schloss. Als Sühne soll er die beiden Lebensjahre, die er angeblich noch vor sich hatte, im Stift Stams mit Buße verbracht haben.[1] Deshalb soll er auch unter der Schwelle der Heilig-Blut-Kapelle beisetzt worden sein, damit alle, die sie besuchten, auf ihn treten mussten.[1]

Oswald von Milser in der bildenden Kunst

Das "Seefelder Hostienwunder" wurde von Jörg Kölderer in seiner "Seefelder Mirakeltafel" aus den Jahren 1500 / 1502 dargestellt.[1]

Literatur

  • Beatrix Pinzer – Egon Pinzer: Burgen, Schlösser und Ruinen in Nordtirol, und Osttirol. Edition Löwenzahn, Innsbruck, 1996, ISBN 3-7006-2122-3, S. 64-67

Primärtexte

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Beatrix Pinzer – Egon Pinzer: Burgen, Schlösser und Ruinen in Nordtirol, und Osttirol, 1996, S. 66
  2. vgl. Beatrix Pinzer – Egon Pinzer: Burgen, Schlösser und Ruinen in Nordtirol, und Osttirol, 1996, S. 64
  3. vgl. Beatrix Pinzer – Egon Pinzer: Burgen, Schlösser und Ruinen in Nordtirol, und Osttirol, 1996, S. 67
  4. vgl. Beatrix Pinzer – Egon Pinzer: Burgen, Schlösser und Ruinen in Nordtirol, und Osttirol, 1996, S. 66f.

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt