Andreas von Kraig

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Freiherr Andreas von Kraig (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1479), auch Andreas von Kreyg oder Andreas Kraiger von Kraigk, war ein Adliger des Herzogtums Kärnten[A 1], der im Dienst von Reichsgraf Ulrich von Cilli und von von Kaiser Friedrich III. Karriere machte.

Herkunft und Familie

Andreas von Kraig stammte aus einer der mächtigsten Adelsfamilien des Herzogtums Kärnten. Er war ein Neffe von Konrad von Kraig (dem Älteren).[1] und verheiratet. Seine Tochter Siguna von Kraig gehörte 1479 zum "Frauenzimmer" von Erzherzogin Kunigunde von Österreich.[2]

Leben

Andreas von Kraig dürfte zunächst im Dienst von Kaiser Friedrich III. gestanden haben, wurde dann aber Rat und Gefolgsmann des Grafen Ulrich von Cilli. Nach dessen Tod (1456) schloss er sich wieder dem Kaiser an. 1457 ist er als dessen Kreditgeber belegt und wurde "Pfleger" von Schloss Wallenburg (oder Waldenburg) bei Pusti Grad. 1458 ist er als Rat des Kaisers belegt. In der Folge übernahm er weitere Pfleg- und Pfandschaften, darunter Forchtenegg und Gurkfeld im Herzogtum Krain.[1]

Andreas von Kraig beteiligte sich als Landverweser an der Niederwerfung der "Baumkircher Fehlde".[2] Nach der Hinrichtung von Andreas von Greisenegg (1471) wurde Andreas von Kraig von Kaiser Friedrich III. das Amt des "Obersten" Hofmeisters beziehungsweise zum "Landeshofmeisters" verliehen, das bereits Konrad von Kraig (der Ältere) ausgeübt hatte.[1] Außerdem erlangte er die Würde des Erbkämmerers, die zuvor dieser innegehabt hatte.[2]

Er war außerdem am Ausgleich in einem Konflikt beteiligt, den ein Mitglied seiner Familie durch die Gefangennahme des Viztums Jakob von Ernau ausgelöst hatte.[3]

1466 wurde er von Friedrich III. zum Freiherren erhoben, seit 1478 übte er für seinen noch unmündigen Verwandten Wolfgang von Kraig (aus dem böhmischen Zweig der Familie) das erbliche Amt des Oberst-Truchsess des Herzogtums Kärntens aus.[2]

Literatur

  • Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 212
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 213
  3. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 212f.

Anmerkungen

  1. Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten mit Herrschaftsansprüchen auf die Mark Krain (heute Teil von Slowenien), die zu dieser Zeit von den Herzögen von Österreich (Habsburger) an die Meinhardiner verpfändet war. Weitere Teile de heutigen Bundeslandes gehörten zwar damals bereits zum Herzogtum, standen aber zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk sowie der Albertinischen Linie der Grafen von Görz und Tirol.