Johannes Merwart

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Johannes Merwart (* im 15. Jahrhundert, in den 1430er-Jahren, in Wemding, damals reichsunmittelbare Grafschaft Oettingen; † im 15. Jahrhundert, nach 1485)[A 1], auch Johannes von Wemding, war ein Arzt und Jurist. Er war jener Jurist, der den Innsbrucker Hexenprozess (1485) als Vertreter der Angeklagten scheitern ließ.

Herkunft und Familie

Dass der tatsächliche Name jenes Juristen, der im Innsbrucker Hexenprozess 1485 als Verteidiger der Angeklagten mitwirkte, Johannes Merwart war, wurde erst kürzlich von Manfred Tschaikner entdeckt.[1] Aufgrund eines Lesefehlers von Hartmann Ammann erhielt der Mann im 19. Jahrhundert den Namen Johann Merwais oder Johann Merwais von Wendingen, was alle späteren Arbeiten, die ihre Forschung auf den Ergebnissen von Hartmann Ammann aufbauten, ungeprüft übernahmen.[2]

Genaue Informationen zur Herkunft und Familie von Johannes Merwart sind bisher unbekannt. Er stammte aus der Stadt Wemding, die zum Zeitpunkt seiner Geburt zur reichsunmittelbaren Grafschaft Oettingen zählte und 1467 unter die Herrschaft der Herzöge von Baiern[A 2] kam. Im 15. Jahrhundert sind dort mehrere Personen mit Namen Merwart belegt, darunter die Hausbesitzer Hans und Heinz Merwart. 1469 wird ein Peter Merwart, Bürger zu Wemding, als Zeuge einer Siegelbitte urkundlich genannt.[3]

Leben

Johannes Merwart wurde im Juli 1450 als geprüfter Scholar an der Artistenfakultät der Universität Wien zur Determination zugelassen. Noch im März 1454 war er als Lizentiat in den Matrikeln der Wiener Universität verzeichnet. Als er in den 1460er-Jahren ein Studium für Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel belegte, war er bereits "arcium magister et medicinae doctor". In Basel trat er auch als Buchschreiber hervor.[3]

Während des jahrelangen Konfliktes um die Bischofsnachfolge in Konstanz (1474-1480) war Johann Merwart als Sachverwalter für Ludwig von Freiburg († vor 6. November 1480), den der Papst 1474 zum Bischof von Konstanz bestimmt hatte und der sich aber letztlich nicht gegen Otto von Sonnenburg († 1491), dem vom Konstanzer Domkapitel gewählten Kandidaten behaupten konnte.[4] Im Dienst von Ludwig von Freiburg war Johannes Merwart mit der Durchführung einiger Aktionen betreut, mit denen versucht wurde, Ludwigs Anerkennung als Bischof von Konstanz zu erreichen. Dabei hatte Johann Merwart auch mit Mitarbeitern des Bischofs von Brixen zu tun. Ludwig von Freiburg hatte zudem Kontakte zum Hof von Herzog Siegmund von Österreich, Graf von Tirol ("Siegmund den Münzreichen"), und wurde von diesem bei seinen Bemühungen um den Bischofssitz von Konstanz unterstützt. Daraus ergibt sich, dass Johannes Merwart somit am herzoglichen Hof zu Innsbruck, als auch an der Brixner Kurie kein Unbekannter war, was seine Zuziehung zum Innsbrucker Hexenprozess (1485) erklären könnte.[5] Auf der Hauptverhandlung dieses Prozesses gelang es ihm als Vertreter der angeklagten Frauen zu erreichen, dass der Prozess wegen einiger schwerer Verfahrensfehler, die dem Inquisitor angelastet wurden, eingestellt wurde.[6]

Über seinen weiteren Werdegang danach ist zurzeit in der Forschung nichts bekannt.

Literatur

  • Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
  • Manfred Tschaikner: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485 und die Gegner des Inquisitors Heinrich Kramer: Erzherzog Sigmnund, Dr. Johannes Merwart und Bischof Georg Golser. In: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 191-219, besonders S. 207ff. digital [A 3]

Einzelnachweise

  1. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 192
  2. vgl. PM History, Academia.EDU, abgerufen am 26. Dezember 2020
  3. 3,0 3,1 vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 207
  4. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 208f.
  5. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 209
  6. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 70

Anmerkungen

  1. Ungefähre Geburtsdaten nach Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 207
  2. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  3. Es handelt sich bei diesem Essay um eine überarbeitete Fassung von Manfred Tschaikners Essay "Hexen in Innsbruck?