Verschönerungsverein Zitternberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Im Jahr 1911 erkannten die führenden Persönlichkeiten der Gemeinde im niederösterreichischen Waldviertel den Nutzen eines Vereines zur Hebung und Organisation des Fremdenverkehrs sowie der zielführenden Instandhaltung des Ortsbildes sowie der öffentlichen Einrichtung - der Verschönerungsverein war somit ab dem 18. November selben Jahres aus der Taufe gehoben.
Im Jahr 1911 erkannten die führenden Persönlichkeiten der damals selbständien Gemeinde im niederösterreichischen Waldviertel den Nutzen eines Vereines zur Hebung und Organisation des Fremdenverkehrs sowie der zielführenden Instandhaltung des Ortsbildes sowie der öffentlichen Einrichtung - der Verschönerungsverein war somit ab dem 18. November selben Jahres aus der Taufe gehoben.
Die ersten Tätigkeiten beschäftigten sich damit, Wohnmöglichkeiten für Sommergäste zu schaffen und die Kamptaler Sommerfrische auch in Zitternberg bekannt zu machen. So wurden in den Jahren bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges einige neue Häuser gebaut bzw. bestehende Unterkünfte vergrößert und dem Standard der Zeit angepasst. Nach Ende des Krieges war die Sommerfrische in Zitternberg zusammengebrochen und konnte bis dato die hohen Zahlen von damals nicht wieder erreichen.
Die ersten Tätigkeiten beschäftigten sich damit, Wohnmöglichkeiten für Sommergäste zu schaffen und die Kamptaler Sommerfrische auch in Zitternberg bekannt zu machen. So wurden in den Jahren bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges einige neue Häuser gebaut bzw. bestehende Unterkünfte vergrößert und dem Standard der Zeit angepasst. Nach Ende des Krieges war die Sommerfrische in Zitternberg zusammengebrochen und konnte bis dato die hohen Zahlen von damals nicht wieder erreichen.
Der 1951 behördlich aufgelöste Verschönerungsverein ist grundbücherlicher Eigentümer des Badeplatzes im Ausmaße von 29 a 25 m². Das Vermögen des aufgelösten Vereines, bestehend aus diesem Eigentumsrecht wird im Sommer 1953 unentgeltlich an die Gemeinde Zitternberg übertragen.
Der 1951 behördlich aufgelöste Verschönerungsverein ist grundbücherlicher Eigentümer des Badeplatzes im Ausmaße von 29 a 25 m². Das Vermögen des aufgelösten Vereines, bestehend aus diesem Eigentumsrecht wird im Sommer 1953 unentgeltlich an die Gemeinde Zitternberg übertragen.

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