Meinhard II.: Unterschied zwischen den Versionen

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* seit 1286 bis zu seinem Tod über das Herzogtum Kärnten. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]]. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Bistum Brixen|Brixen]] und [[w:Bistum Trient|Trient]] de facto unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>.
* seit 1286 bis zu seinem Tod über das Herzogtum Kärnten. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]]. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Bistum Brixen|Brixen]] und [[w:Bistum Trient|Trient]] de facto unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>.


== Belehnung mit Kärnten ==
== Merkmale seiner Herrschaft ==
Meinhard wurde 1286 von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]], mit dem er eng zusammenarbeitete<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 220f.</ref>, mit dem Herzogtum Kärnten, einem [[w:Reichsfürstentum|Reichsfürstentum]] belehnt. Diese Belehnung dürfte bereits für 1282 geplant gewesen sein. Da über Meinhard allerdings im Dezember 1282 von der Synode von [[w:Aquileja|Aquileja]] der [[w:Bann|Kirchenbann]] verhängt worden war, war eine Belehnung zu diesem Zeitpunkt nicht durchführbar.<ref>vgl. [[w:Karl-Friedrich Krieger|Karl-Friedrich Krieger]]: ''Die Habsburger im Mittelalter''. Von Rudolf I. bis Friedrich III. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2., aktualisierte Auflage 1994, ISBN 3-17-018228-5, S. 54f.</ref> Obwohl mehrere Male zwischen 1267 und 1295 der Kirchenbann über ihn verhängt wurde, behauptete sich Meinhard in seinen Herrschaftsgebieten und schaffte es, die Grafschaft Tirol "de facto" endgültig aus der Oberhoheit des [[w:Diözese Bozen-Brixen|Fürstbistums Brixen]] zu lösen und auch den Einfluss der anderen geistlichen Fürstentümer [[w:Erzstift Salzburg|Salzburg]], [[w:Erzbistum Trient|Trient]] und [[w:Bistum Chur|Chur]] einzugrenzen.<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 221 und S. 231f.</ref>
Meinhard wurde 1286 von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]], mit dem er eng zusammenarbeitete<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 220f.</ref>, mit dem Herzogtum Kärnten, einem [[w:Reichsfürstentum|Reichsfürstentum]] belehnt. Diese Belehnung dürfte bereits für 1282 geplant gewesen sein. Da über Meinhard allerdings im Dezember 1282 von der Synode von [[w:Aquileja|Aquileja]] der [[w:Bann|Kirchenbann]] verhängt worden war, war eine Belehnung zu diesem Zeitpunkt nicht durchführbar.<ref>vgl. [[w:Karl-Friedrich Krieger|Karl-Friedrich Krieger]]: ''Die Habsburger im Mittelalter''. Von Rudolf I. bis Friedrich III. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2., aktualisierte Auflage 1994, ISBN 3-17-018228-5, S. 54f.</ref> Obwohl mehrere Male zwischen 1267 und 1295 der Kirchenbann über ihn verhängt wurde, behauptete sich Meinhard in seinen Herrschaftsgebieten und schaffte es, die Grafschaft Tirol "de facto" endgültig aus der Oberhoheit des [[w:Diözese Bozen-Brixen|Fürstbistums Brixen]] zu lösen und auch den Einfluss der anderen geistlichen Fürstentümer [[w:Erzstift Salzburg|Salzburg]], [[w:Erzbistum Trient|Trient]] und [[w:Bistum Chur|Chur]] einzugrenzen.<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 221 und S. 231f.</ref>


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