Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 44: Zeile 44:
Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[w:Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen..
Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[w:Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen..


=== Verlaß welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
=== Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
* Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden.
* Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden.
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.