Diskussion:Theodor Herz: Unterschied zwischen den Versionen

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:PS: Aber trotzdem sehr aufmerksam, dass dir das Ex libris auffiel :-) -- [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-<small>-Mid Abstond  hoidn xund bleibn</small> 13:59, 22. Jan. 2021 (UTC)
:PS: Aber trotzdem sehr aufmerksam, dass dir das Ex libris auffiel :-) -- [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-<small>-Mid Abstond  hoidn xund bleibn</small> 13:59, 22. Jan. 2021 (UTC)
::@ K@rl- wie komme ich zu den rechteinhabern eines werkes; um mir die genehmigung zu holen?  und wen gebe ich als urheber an wenn ich einen scan erstelle ? und wie ist das bei einem auftragswerk (zb. exlibris), welches eine person A für eine Person B erstellt; benötige ich da die zustimmung von A+B bzw. aller beiden etwaigen erben? --Kunst Und Kultur retten Leben und provozieren Liebe; Bildung ist Nahrung und Wissen die Währung. 00:58, 23. Jan. 2021 (UTC)
::@ K@rl- wie komme ich zu den rechteinhabern eines werkes; um mir die genehmigung zu holen?  und wen gebe ich als urheber an wenn ich einen scan erstelle ? und wie ist das bei einem auftragswerk (zb. exlibris), welches eine person A für eine Person B erstellt; benötige ich da die zustimmung von A+B bzw. aller beiden etwaigen erben? --Kunst Und Kultur retten Leben und provozieren Liebe; Bildung ist Nahrung und Wissen die Währung. 00:58, 23. Jan. 2021 (UTC)
:::Genau das ist das Problem, denn wenn der Urheber, bzw. die Erben der Rechte nicht erruierbar ist, so musst du 70 Jahre warten, dass der Urheber tot ist. wenn du dieses Datum auch nicht erruieren kannst oder weil du den Urheber nicht kennst, musst du 100 Jahre (das wird von Commons angenommen) warten, wann das Werk erschienen ist. Das mit erben kann man meist vergessen, denn die wollen Geld :-) - Als Urheber gibst du immer den ursprünglichen Maler oder Fotografen oder eben Ersteller des Werkes an. Denn ein Scan oder Foto ergibt keine neue Urheberschaft. Aus Commons wurde das Bild übrigens schon gelöscht. Hier ist nur mehr eine Cachedatei zu sehen, wenn überhaupt. Übrigens das gilt auch für Texte --lg  [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-<small>-Mid Abstond  hoidn xund bleibn</small> 10:15, 23. Jan. 2021 (UTC)
:::Genau das ist das Problem, denn wenn der Urheber, bzw. die Erben der Rechte nicht erruierbar ist, so musst du 70 Jahre warten, dass der Urheber tot ist. wenn du dieses Datum auch nicht erruieren kannst oder weil du den Urheber nicht kennst, musst du 100 Jahre (das wird von Commons angenommen) warten, wann das Werk erschienen ist. Das mit erben kann man meist vergessen, denn die wollen Geld :-) - Als Urheber gibst du immer den ursprünglichen Maler oder Fotografen oder eben Ersteller des Werkes an. Denn ein Scan oder Foto ergibt keine neue Urheberschaft. Aus Commons wurde das Bild übrigens schon gelöscht. Übrigens das gilt auch für Texte --lg  [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-<small>-Mid Abstond  hoidn xund bleibn</small> 10:15, 23. Jan. 2021 (UTC)

Version vom 23. Januar 2021, 12:15 Uhr

belegen/verbinden

Ich habe in einem Buch dieses Ex Libris gefunden,vermutlich entworfen von https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_P%C3%BCtz_(Maler)

und darüber zu Theodor Herz. Wie kann ich zwischen beiden eine Verbindung finden; bzw herstellen die einer quellenprüfung standhält, bzw der wiki-standards genügt? (nicht signierter Beitrag von Carl Rottinga (Diskussion | Beiträge) 13:21, 22. Jän 2021‎)

@Carl Rottinga:(Info an @Stefan97:) Das ist sicher nicht einfach, da Pütz einen Auftrag von Theodor Herz erhielt, das Ex Libris zu zeichnen. Da kann natürlich jeder jeden beauftragen dazu. Nicht einmal, dass sie sich vorher gekannt haben belegt es. Aber zum Ex Libris selbst: Das werden sie in WikiCommons wieder löschen, denn Pütz ist erst 1961 gestorben und damit ist sein werk nicht Urheberrechtsfrei. Du selbst darfst es daher ohne Freigabe der erben nicht hochladen. Und dich selbst als Urheber anzugeben ist auch falsch. Also nicht bös sein, wenn ich dort einen Löschantrag stelle, bevor es ein anderer macht. --lg K@rl--Mid Abstond hoidn xund bleibn 13:57, 22. Jan. 2021 (UTC)
PS: Aber trotzdem sehr aufmerksam, dass dir das Ex libris auffiel :-) -- K@rl--Mid Abstond hoidn xund bleibn 13:59, 22. Jan. 2021 (UTC)
@ K@rl- wie komme ich zu den rechteinhabern eines werkes; um mir die genehmigung zu holen? und wen gebe ich als urheber an wenn ich einen scan erstelle ? und wie ist das bei einem auftragswerk (zb. exlibris), welches eine person A für eine Person B erstellt; benötige ich da die zustimmung von A+B bzw. aller beiden etwaigen erben? --Kunst Und Kultur retten Leben und provozieren Liebe; Bildung ist Nahrung und Wissen die Währung. 00:58, 23. Jan. 2021 (UTC)
Genau das ist das Problem, denn wenn der Urheber, bzw. die Erben der Rechte nicht erruierbar ist, so musst du 70 Jahre warten, dass der Urheber tot ist. wenn du dieses Datum auch nicht erruieren kannst oder weil du den Urheber nicht kennst, musst du 100 Jahre (das wird von Commons angenommen) warten, wann das Werk erschienen ist. Das mit erben kann man meist vergessen, denn die wollen Geld :-) - Als Urheber gibst du immer den ursprünglichen Maler oder Fotografen oder eben Ersteller des Werkes an. Denn ein Scan oder Foto ergibt keine neue Urheberschaft. Aus Commons wurde das Bild übrigens schon gelöscht. Übrigens das gilt auch für Texte --lg K@rl--Mid Abstond hoidn xund bleibn 10:15, 23. Jan. 2021 (UTC)