Rudolf von Perg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==  
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Rudolf von Perg entstammte einer edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".</ref> Familie. Er war einer der Söhne von Walchun von Perg.<ref name ="Raidl41">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen.'' (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41</ref>
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== Leben ==
== Leben ==

Version vom 22. Oktober 2022, 20:06 Uhr

Rudolf von Perg (* im 11. Jahrhundert; † im 11. Jahrhundert) war ein im heutigen Mühlviertel ansässiger Adliger, der als Landrichter im Gebiet zwischen den Flüssen Enns und Traun tätig war.

Herkunft und Familie

Rudolf von Perg entstammte einer edelfreien[A 1] Familie. Er war einer der Söhne von Walchun von Perg und ein Bruder von Walchun von Machland († um 1130)[1]

Leben

Rudolf von Perg war Inhaber des Landgerichtes zwischen den Flüssen Traun und Enns und Vogt des Stiftes von St. Florian.[2] Diesem schenke seine Familie die Pfarre von Münzbach, welche 1122 durch Tausch in den Besitz des Bischofs von Passau überging. Als Tauschobjekt erhielt das Stift von St. Florian die Pfarre von Ried.[3]

Einzelnachweise

  1. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 41f.
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".