Stephan I. von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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==Leben==
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[[File:Stift Sankt Bernhard - Frontansicht.JPG|thumb|Die Zisterze St. Bernhard]]
[[File:Stift Sankt Bernhard - Frontansicht.JPG|thumb|Die Zisterze St. Bernhard]]
Stephan (I.) von Maissau ist erstmals 1263 als Zeuge in einer Urkunde belegt, die sein Vater ausstellte. Nach dessen Tod überließ er zusammen mit seiner Mutter Elisabeth dem [[Stift Zwettl]] Einkünfte in [[Langenlois]], um so jene Schulden zu tilgen, die sein Vater bei diesem Stift gemacht hatte. Für diese Urkunde soll er noch das Siegel seines Vaters verwendet haben.<ref name="Rigele54" />
Stephan (I.) von Maissau ist erstmals 1263 als Zeuge in einer Urkunde belegt, die sein Vater ausstellte. Nach dessen Tod überließ er zusammen mit seiner Mutter Elisabeth dem [[Stift Zwettl]] Einkünfte in [[Langenlois]], um so jene Schulden zu tilgen, die sein Vater bei diesem Stift gemacht hatte. Für diese Urkunde soll er noch das Siegel seines Vaters verwendet haben.<ref name="Rigele54" /> Es gilt als sein Verdienst, dass König Ottokar 1278 auf dem Weg zur Schlacht auf dem Marchfeld bei [[Drosendorf]] mehrere Tage aufgehalten wurde.<ref name ="Weltin259">vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel - Österreichs Werden''. In: [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1,  S. 259</ref>


Stephan von Maissau übernahm 1278 unter der Herrschaft von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] das Amt des Marschalls im Herzogtum Österreich, das zuvor im Besitz der [[Kuenringer]] gewesen war. 1310 wird er erstmals als Obersten Marschall bezeichnet. Dieses Amt, zu dem auch das Ehrenrecht, ein eigens Siegel führen zu dürfen, zählte, verblieb seiner Familie bis zu ihrem Aussterben in der "männlichen" Linie. Obwohl sich das Amt bereits unter ihm allmählich auf Repräsentationsaufgaben beschränkte, so hatte es den Vorteil, dass seine Ausübung eine häufige Anwesenheit am Hof erforderlich machte, die der Familie einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Adeligen sicherte und verschiedenen Möglichkeiten zur Einflussnahme bot.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 151, S. 153, S. 167, S. 193 und S. 199</ref> Stephan von Maissau, der um 1278 auch den Titel eines Kämmerers von [[w:Bítov|Vöttau]] führte, wurde von König Rudolf außerdem auch mit Rechtsangelegenheiten betraut, welche die dem Herzogtum Österreich benachbarte [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] betrafen, die er seit dem Herbst 1278 hatte besetzen lassen.<ref name="Rigele159">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 159</ref> Mit Inhaber des Marschallamtes gehörte Stephan von Maissau zu den bedeutendsten Landherren des Herzogtums Österreich. Besonders in der Anfangsphase der Herrschaft der [[Habsburger]] wurden sie in die Entscheidungen der Herrscher einbezogen. Bei den Aufenthalten von König Rudolf im Herzogtum Österreich findet sich Stephan von Maissau häufig bei den Schiedsgerichten und Landgerichten, meist unter dem Vorsitz des Landrichters ("''iudex generalis Austriae''") [[w:Otto II. (Haslau)|Otto (II.) von Haslau]], an deren Entscheidungen und Vollzug er besonders aktiv mitwirkte.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 154-158</ref> Wie in den Zeiten von König Ottokar forderten die Landherren als Räte des Landesfürsten beziehungsweise des "römischen" Königs ein Mitspracherecht in den Finanzangelegenheiten. Als König Rudolf 1281 abreiste, war die Verschreibung von Pfandschaften an Gläubiger zur Begleichung der entstandenen Kosten für seine Hofhaltung an ihre Zustimmung gebunden.<ref name="Rigele158">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 158</ref>  
Stephan von Maissau übernahm 1278 unter der Herrschaft von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] das Amt des Marschalls im Herzogtum Österreich, das zuvor im Besitz der [[Kuenringer]] gewesen war. 1310 wird er erstmals als Obersten Marschall bezeichnet. Dieses Amt, zu dem auch das Ehrenrecht, ein eigens Siegel führen zu dürfen, zählte, verblieb seiner Familie bis zu ihrem Aussterben in der "männlichen" Linie. Obwohl sich das Amt bereits unter ihm allmählich auf Repräsentationsaufgaben beschränkte, so hatte es den Vorteil, dass seine Ausübung eine häufige Anwesenheit am Hof erforderlich machte, die der Familie einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Adeligen sicherte und verschiedenen Möglichkeiten zur Einflussnahme bot.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 151, S. 153, S. 167, S. 193 und S. 199</ref> Stephan von Maissau, der um 1278 auch den Titel eines Kämmerers von [[w:Bítov|Vöttau]] führte, wurde von König Rudolf außerdem auch mit Rechtsangelegenheiten betraut, welche die dem Herzogtum Österreich benachbarte [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] betrafen, die er seit dem Herbst 1278 hatte besetzen lassen.<ref name="Rigele159">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 159</ref> Mit Inhaber des Marschallamtes gehörte Stephan von Maissau zu den bedeutendsten Landherren des Herzogtums Österreich. Besonders in der Anfangsphase der Herrschaft der [[Habsburger]] wurden sie in die Entscheidungen der Herrscher einbezogen. Bei den Aufenthalten von König Rudolf im Herzogtum Österreich findet sich Stephan von Maissau häufig bei den Schiedsgerichten und Landgerichten, meist unter dem Vorsitz des Landrichters ("''iudex generalis Austriae''") [[w:Otto II. (Haslau)|Otto (II.) von Haslau]], an deren Entscheidungen und Vollzug er besonders aktiv mitwirkte.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 154-158</ref> Wie in den Zeiten von König Ottokar forderten die Landherren als Räte des Landesfürsten beziehungsweise des "römischen" Königs ein Mitspracherecht in den Finanzangelegenheiten. Als König Rudolf 1281 abreiste, war die Verschreibung von Pfandschaften an Gläubiger zur Begleichung der entstandenen Kosten für seine Hofhaltung an ihre Zustimmung gebunden.<ref name="Rigele158">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 158</ref>  
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