Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1926/27: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ausschreibung der Meisterschaft 1926/27==
==Ausschreibung der Meisterschaft 1926/27==
Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgte in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport am 23. Oktober 1926.
:Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgte in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport" am 23. Oktober 1926.
 
 
 


:§ 1 Teilnehmer
:§ 1 Teilnehmer
:Der Österreichische Eishockeyverband schreibt für das Jahr 1926/27 die Meisterschaft im Eishockey zu folgenden Teilnahmebedingungen aus: Jeder Verbandsverein ist berechtigt ein oder zwei(Reserve) Mannschaften zur Meisterschaft anzumelden. Die erste Mannschaft hat die bestspielende Mannschaft des Vereins zu sein. Die Teilnahme an der Meisterschaft ist für die Verbandsvereine nicht obligatorisch.  
:Der Österreichische Eishockeyverband schreibt für das Jahr 1926/27 die Meisterschaft im Eishockey zu folgenden Teilnahmebedingungen aus: Jeder Verbandsverein ist berechtigt ein oder zwei(Reserve) Mannschaften zur Meisterschaft anzumelden. Die erste Mannschaft hat die bestspielende Mannschaft des Vereins zu sein. Die Teilnahme an der Meisterschaft ist für die Verbandsvereine nicht obligatorisch.  


:§ 2 Austragung und Wertung
:§ 2 Austragung und Wertung
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:Nach Nennungschluss werden die Mannschaften deren Nennung vom Verbande in Gruppen eingeteilt und zwar: in eine Liga-Gruppe und in weitere Gruppen.
:Nach Nennungschluss werden die Mannschaften deren Nennung vom Verbande in Gruppen eingeteilt und zwar: in eine Liga-Gruppe und in weitere Gruppen.
:Jeder Verein spielt in der Saison einmal gegen jeden anderen seiner Gruppe. Sieger ist, wer die meisten Punkte erzielt hat, wobei der Sieg zwei Punkte, unentschieden ein Punkt und Niederlage 0 Punkte zählt. Haben mehrere Vereine der Gruppe gleiche Punktzahl, so entscheidet die größere Zahl der Siege. Ist auch diese gleich, so entscheidet das bessere Torverhältnis. (Die Errechnung des Torverhältnisses erfolgt in der Weise, dass man die erzielten Treffer durch die Zahl der erhaltenen Tore dividiert. Je größer der Quotient, desto besser das Torverhältnis.) Die Platzwahl bei den ausgelosten Spielen wird nach Nennungschluss durch das Los bestimmt.  
:Jeder Verein spielt in der Saison einmal gegen jeden anderen seiner Gruppe. Sieger ist, wer die meisten Punkte erzielt hat, wobei der Sieg zwei Punkte, unentschieden ein Punkt und Niederlage 0 Punkte zählt. Haben mehrere Vereine der Gruppe gleiche Punktzahl, so entscheidet die größere Zahl der Siege. Ist auch diese gleich, so entscheidet das bessere Torverhältnis. (Die Errechnung des Torverhältnisses erfolgt in der Weise, dass man die erzielten Treffer durch die Zahl der erhaltenen Tore dividiert. Je größer der Quotient, desto besser das Torverhältnis.) Die Platzwahl bei den ausgelosten Spielen wird nach Nennungschluss durch das Los bestimmt.  


:§ 3 Regeln und Schiedsrichter
:§ 3 Regeln und Schiedsrichter
:Alle Spiele sind nach den Regeln des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden. Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden vom Schiedsrichterkollegium des OeEHV bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden.  
:Alle Spiele sind nach den Regeln des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden. Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden vom Schiedsrichterkollegium des OeEHV bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden.  


:§ 4 Nennung
:§ 4 Nennung
:Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes bis zum 15. November 1926 an den OeEHV, I. Kohlmarkt 5, zu richten. Nenngeld S 5,--. Für diejenigen Vereine, welche in die Liga eingeteilt wurden S 5,-- Nachzahlung.  
:Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes bis zum 15. November 1926 an den OeEHV, I. Kohlmarkt 5, zu richten. Nenngeld S 5,--. Für diejenigen Vereine, welche in die Liga eingeteilt wurden S 5,-- Nachzahlung.  
:Der Verband behält sich vor, den Nennungschluss für die 2. und die anderen Gruppen zu verschieben.  
:Der Verband behält sich vor, den Nennungschluss für die 2. und die anderen Gruppen zu verschieben.  


:§ 5 Spieltermine
:§ 5 Spieltermine
:Die einzelnen Spieltermine legt der Spielausschuss fest. Jeder Verein ist verpflichtet, seinen Gegner vor dem Spiel 10 Karten für die Spieler und Ersatzleute zugehen zu lassen. Von begründeten Absagen ist sowohl das Schiedsrichterkollegium als auch der Gegner mindestens 48 Stunden vorher zu verständigen.  
:Die einzelnen Spieltermine legt der Spielausschuss fest. Jeder Verein ist verpflichtet, seinen Gegner vor dem Spiel 10 Karten für die Spieler und Ersatzleute zugehen zu lassen. Von begründeten Absagen ist sowohl das Schiedsrichterkollegium als auch der Gegner mindestens 48 Stunden vorher zu verständigen.  


:§ 6 Schiedsrichter
:§ 6 Schiedsrichter
:Ist der nominierte Schiedsrichter nicht erschienen, oder der amtierende Schiedsrichter erkrankt, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst einer zu wählen, der keinen der beteiligten Vereine angehört, ist kein solcher vorhanden, oder wird keine Einigkeit erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsgrund steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Der Ersatz-Schiedsrichter beginnt mit der 10. Minute der Wartezeit, die 15 Minuten beträgt, zu amtieren.  
:Ist der nominierte Schiedsrichter nicht erschienen, oder der amtierende Schiedsrichter erkrankt, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst einer zu wählen, der keinen der beteiligten Vereine angehört, ist kein solcher vorhanden, oder wird keine Einigkeit erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsgrund steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Der Ersatz-Schiedsrichter beginnt mit der 10. Minute der Wartezeit, die 15 Minuten beträgt, zu amtieren.  


:§ 7 Wettspielzeit
:§ 7 Wettspielzeit
:Die Meisterschaftsspiele dürfen in Wien nicht vor 8.00 Uhr früh und nicht nach 1|2 10 Uhr abends beginnen.  
:Die Meisterschaftsspiele dürfen in Wien nicht vor 8.00 Uhr früh und nicht nach 1|2 10 Uhr abends beginnen.  


:§ 8 Meister und Sieger
:§ 8 Meister und Sieger
:Der erstplacierte Verein der Liga erhält den Titel "Meister von Österreich", die ersten der Gruppe den Titel Gruppensieger, jedoch nur dann, wenn die betreffenden Mannschaften mindestens die Hälfte der Spiele ihrer Gruppe gespielt haben.  
:Der erstplacierte Verein der Liga erhält den Titel "Meister von Österreich", die ersten der Gruppe den Titel Gruppensieger, jedoch nur dann, wenn die betreffenden Mannschaften mindestens die Hälfte der Spiele ihrer Gruppe gespielt haben.  


:§ 9 Aufstieg, Abstieg
:§ 9 Aufstieg, Abstieg
:Aus jeder Gruppe steigt der erstplacierte Verein in die nächsthöhere Gruppe auf und der letztplacierte jeder Gruppe steigt in die nächtsttiefere Gruppe ab. Dieser Austausch findet nur dann statt, wenn der aufsteigende Verein mindestens die Hälfte der Kämpfe bestritten hat.  
:Aus jeder Gruppe steigt der erstplacierte Verein in die nächsthöhere Gruppe auf und der letztplacierte jeder Gruppe steigt in die nächtsttiefere Gruppe ab. Dieser Austausch findet nur dann statt, wenn der aufsteigende Verein mindestens die Hälfte der Kämpfe bestritten hat.  


:§ 10 Beglaubigung der Spiele, Vorverificierung
:§ 10 Beglaubigung der Spiele, Vorverificierung
:Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte von der Moba vorgenommen. Spiele, die bis zum festgesetzten Termin nicht ausgetragen wurden, obwohl die Austragungsmöglichkeit bestand, werden gegen den schuldtragenden Verein vorbeglaubigt, dass heißt, das Spiel gilt für den Fall der Neuaustragung oder endgültigen Austragung, als noch nicht gespielt und als nicht verifiziert. Nur wenn kein Schuldtragender festgestellt werden kann, ist das Spiel (ohne Vorverifizierung) neu anzusetzen. Strafweise beglaubigte Spiele werden mit 2 Punkten und einem Torverhältnis von 6:0 für den schuldlosen Verein beglaubigt. Ein aus Verschulden beider Vereine strafbeglaubigtes Spiel wird ohne Punkte mit einem Torverhältnis von 0:0 beglaubigt. Die Beglaubigung von 6:0 hat jedoch nur dann Platz zu greifen, wenn der schuldlose Verein das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht für günstiger hält, als 6:0. In diesem Falle ist das tatsächliche Torverhältnis zu beglaubigen.  
:Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte von der Moba vorgenommen. Spiele, die bis zum festgesetzten Termin nicht ausgetragen wurden, obwohl die Austragungsmöglichkeit bestand, werden gegen den schuldtragenden Verein vorbeglaubigt, dass heißt, das Spiel gilt für den Fall der Neuaustragung oder endgültigen Austragung, als noch nicht gespielt und als nicht verifiziert. Nur wenn kein Schuldtragender festgestellt werden kann, ist das Spiel (ohne Vorverifizierung) neu anzusetzen. Strafweise beglaubigte Spiele werden mit 2 Punkten und einem Torverhältnis von 6:0 für den schuldlosen Verein beglaubigt. Ein aus Verschulden beider Vereine strafbeglaubigtes Spiel wird ohne Punkte mit einem Torverhältnis von 0:0 beglaubigt. Die Beglaubigung von 6:0 hat jedoch nur dann Platz zu greifen, wenn der schuldlose Verein das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht für günstiger hält, als 6:0. In diesem Falle ist das tatsächliche Torverhältnis zu beglaubigen.  


:§ 11 Antreten der Mannschaft
:§ 11 Antreten der Mannschaft
:Tritt eine Mannschaft 15 Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht an, verliert sie die Punkte. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn die Spieler ihre Spielausweise dem Schiedsrichter übergeben haben und sich am Spielplatz aufhalten.  
:Tritt eine Mannschaft 15 Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht an, verliert sie die Punkte. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn die Spieler ihre Spielausweise dem Schiedsrichter übergeben haben und sich am Spielplatz aufhalten.  


:§ 12 Spielberechtigung
:§ 12 Spielberechtigung
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche für den betreffenden Verein ordnungsgemäß gemeldet sind, einen Spielerpass besitzen, ein Alter von 16 Jahren überschritten haben und gegen Sportunfall versichert sind.  
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche für den betreffenden Verein ordnungsgemäß gemeldet sind, einen Spielerpass besitzen, ein Alter von 16 Jahren überschritten haben und gegen Sportunfall versichert sind.  
:Hat ein Spieler für eine Mannschaft Meisterschaft gespielt, darf er für keine andere Mannschaft in der Meisterschaft der gleichen Spielzeit tätig sein.  
:Hat ein Spieler für eine Mannschaft Meisterschaft gespielt, darf er für keine andere Mannschaft in der Meisterschaft der gleichen Spielzeit tätig sein.  


:§ 13 Proteste
:§ 13 Proteste
:Meisterschaftsspiele unter Protest dürfen nicht ausgetragen werden. Der Grund des Protestes ist vor dem Spiel auf dem Spielbericht zu vermerken und vom Kapitän zu zeichnen. Ungerechtfertigte Proteste sind wie "Nichtantreten" zu behandeln.  
:Meisterschaftsspiele unter Protest dürfen nicht ausgetragen werden. Der Grund des Protestes ist vor dem Spiel auf dem Spielbericht zu vermerken und vom Kapitän zu zeichnen. Ungerechtfertigte Proteste sind wie "Nichtantreten" zu behandeln.  


:§ 14 Einteilung der Mannschaften  
:§ 14 Einteilung der Mannschaften  
:Die Einteilung in die Gruppen werden vom Vorstande des OeEHV vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch zulässig ist. Die genannten Mannschaften werden ihrer Spielstärke nach eingeteilt werden.  
:Die Einteilung in die Gruppen werden vom Vorstande des OeEHV vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch zulässig ist. Die genannten Mannschaften werden ihrer Spielstärke nach eingeteilt werden.  


:§ 15 Rücktritt von der Meisterschaft
:§ 15 Rücktritt von der Meisterschaft
:Tritt ein Verein von der Meisterschaft zurück, so wird er in die nächst niedrigere Gruppe eingeteilt, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt.
:Tritt ein Verein von der Meisterschaft zurück, so wird er in die nächst niedrigere Gruppe eingeteilt, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt.


:§ 16 Schlussbestimmungen
:§ 16 Schlussbestimmungen
:In allen in diesem Meisterschaftsstatut nicht vorgesehenen Fällen behält sich der Vorstand des Österreichischen Eishockeyverbandes das Recht vor, zu interpretieren und zu entscheiden.  
:In allen in diesem Meisterschaftsstatut nicht vorgesehenen Fällen behält sich der Vorstand des Österreichischen Eishockeyverbandes das Recht vor, zu interpretieren und zu entscheiden.  


:Genehmigt mit Vorstandsbeschluss vom 15. Oktover 1926.   
:Genehmigt mit Vorstandsbeschluss vom 15. Oktover 1926.   


*'''Nennschluss verschoben'''
*'''Nennschluss verschoben'''