Friedrich (Cilli): Unterschied zwischen den Versionen

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* Graf Friedrich von Cilli (bereits als Kind verstorben)<ref name ="Theuer536"/>  
* Graf Friedrich von Cilli (bereits als Kind verstorben)<ref name ="Theuer536"/>  


Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, deren Ermordung ihm angelastet wurde, lebte er mit [[w:Veronika von Teschnitz|Veronika von Teschnitz]] († 1425 in Osterwitz) zusammen, mit der er auch verheiratet gewesen sein dürfte. Sie wurde auf Befehl seines Vaters, während er von diesem in Haft gehalten wurde, getötet.<ref name ="Theuer536"/>
Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, deren Ermordung ihm angelastet wurde, lebte er mit Veronika von Teschnitz († 1425 in Osterwitz) zusammen, mit der er auch verheiratet gewesen sein dürfte. Sie wurde auf Befehl seines Vaters, während er von diesem in Haft gehalten wurde, getötet.<ref name ="Theuer536"/>


== Leben ==
== Leben ==
Graf Friedrich von Cilli musste sich 1424 wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem königlichen Gericht seines Schwagers verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Erst nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (''des Jüngeren''), der keine Nachkommen hatte, wurde er begnadigt.<ref name ="Theuer536"/>
Graf Friedrich von Cilli musste sich 1424 wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem königlichen Gericht seines Schwagers verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Erst nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (''des Jüngeren''), der keine Nachkommen hatte, wurde er begnadigt.<ref name ="Theuer536"/>


1427 sollte er auf Wunsch von König Sigismund die Statthalterschaft des Burzenlandes (eines Teils des Fürstentums Siebenbürgen) übernehmen, was aber nicht zustande kam. Es wird behauptet, dass Graf Friedrich selbst dafür sorgte, indem er nicht zum Belehnungstermin erschien.<ref>vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. Nach diesem wollte Sigismund seinen Schwager mit dieser Maßnahme aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau entfernen.</ref> Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz für ihn eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte<ref name ="Theuer536"/> In den Folgejahren führte Graf Friedrich seinen eigenen Hof in (w:Radovljica|Radmannsdorf]] im [[w:Herzogtum Krain|Herzogtum Krain]].<ref name ="Theuer536"/>
1427 sollte er auf Wunsch von König Sigismund die Statthalterschaft des Burzenlandes<ref group="A">Das Burzenland gehörte heute zu [[w:Rumänien|Rumänien]]. Damals war es Teil von [[w:Siebenbürgen|Siebenbürgen]], das damals Teil des [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreichs]] war.</ref> übernehmen, was aber nicht verwirklicht wurde.<ref>vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. Angeblich wollte Sigismund seinem Schwager mit dieser Ernennung aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau entfernen, was Graf Friedrich verhinderte, in dem er mit Absicht den Belehnungstermin versäumte.</ref> Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz für ihn eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte<ref name ="Theuer536"/> In den Folgejahren führte Graf Friedrich seinen eigenen Hof in (w:Radovljica|Radmannsdorf]] im [[w:Herzogtum Krain|Herzogtum Krain]].<ref name ="Theuer536"/>


Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst im November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli (darunter den "[[Gurker Bistumsstreit]]" im Jahr 1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und [[w:Grafschaft Ortenburg|Ortenburg]] zu fürstlichen [[w:Fahnlehen|Fahnenlehen]] und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli (darunter den "[[Gurker Bistumsstreit]]" im Jahr 1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>


Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>
Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
* Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 213-228
* [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone''. Edition Roetzer, Eisenstadt, 1994, ISBN 3-85374-242-4 (mit einer Kurzbiographie, S. 546f.)
* [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone''. Edition Roetzer, Eisenstadt, 1994, ISBN 3-85374-242-4 (mit einer Kurzbiographie, S. 546f.)


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[[Kategorie:Adliger]]
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[[Kategorie:Geschichte (Steiermark)]]
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[[Kategorie:Geschichte (Kärnten)]]
[[Kategorie:Geboren im 14. Jahrhundert]]
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[[Kategorie:Gestorben 1457]]
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[[Kategorie:Mann]]
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