Vertrag von Wien (1396): Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 17: Zeile 17:


== Folgen ==
== Folgen ==
Dieser Vertrag von Wien war befristet und wurde in der Folge noch dreimal verlängert. 1402 wurden die Herzöge Ernst I. und Friedrich IV. Mitregenten in den Herrschaftskomplexen ihrer älteren Brüder Wilhelm und Leopold IV. Nach dem Tod von Albrecht IV. wurde Wilhelm als Senior des Hauses Österreich ab 1404 herzöglicher Regent für dessen noch minderjährigen Sohn [[w:Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht V., dem späteren König Albrecht II.]]
Dieser Vertrag von Wien war befristet und wurde in der Folge noch dreimal verlängert. 1402 wurden die Herzöge Ernst I. und Friedrich IV. Mitregenten in den Herrschaftskomplexen ihrer älteren Brüder Wilhelm und Leopold IV. Nach dem Tod von Albrecht IV. wurde Wilhelm als Senior des Hauses Österreich ab 1404 herzöglicher Regent für dessen noch minderjährigen Sohn [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht V., dem späteren König Albrecht II.]]


== Literatur ==
== Literatur ==