Waldo von Ranna-Grie: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Waldo von Ranna-Grie verlor nach 1108 seine riesigen Gebiete südlich der Kleinen Krems, zu den lukrative Bergwerkszonen zählten, an [[Leopold III. (Österreich)|Markgraf Leopold (III.) von Österreich]] ("''Leopold dem Heiligen''"), sodass ihm nur die Burg und Herrschaft Ranna verblieben, nach denen er und seine Nachkommen sich benannten. Es dürfte sich dabei um eine völlige Enteignung seiner Familie gehandelt haben, die dabei auch ihren Status als Edelfreie verlor. Die verlorenen Besitzungen, zu denen die "Eisengreimsen" mit der Pfarre Meisling (heute Teil der Gemeinde [[Gföhl]]) gehörten, wurden zwischen dem Markgrafen und dem [[Stift Göttweig]] aufgeteilt.<ref name ="Resch144"/>  
Waldo von Ranna-Grie verlor nach 1108 seine riesigen Gebiete südlich der Kleinen Krems, zu den lukrative Bergwerkszonen zählten, an [[Leopold III. (Österreich)|Markgraf Leopold (III.) von Österreich]] ("''Leopold dem Heiligen''"), sodass ihm nur die Burg und Herrschaft Ranna verblieben, nach denen er und seine Nachkommen sich benannten. Es dürfte sich dabei um eine völlige Enteignung seiner Familie gehandelt haben, die dabei auch ihren Status als Edelfreie verlor. Die verlorenen Besitzungen, zu denen die "Eisengreimsen" mit der Pfarre Meisling (heute Teil der Gemeinde [[Gföhl]]) gehörten, wurden zwischen dem Markgrafen und dem [[Stift Göttweig]] aufgeteilt.<ref name ="Resch144">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel'', 2016, S. 144</ref>


Als Vorwand für diese Enteignung diente eine schwere Krankheit Waldos, weswegen er sein Eigengut in seinem Testament dem Markgrafen vererbte. Dabei handelte es sich um eine im Mittelalter übliche Vorgehensweise für einen Landesadeligen, der keine Erben hatte. Allerdings war es üblich, dass eine solche Vereinbarung hinfällig wurde, wenn ihn eigene Erben geboren wurden und dass in diesem Fall diese und nicht der Landesfürst erbten.<ref name ="Resch156">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel'', 2016, S. 156</ref>
Als Vorwand für diese Enteignung diente eine schwere Krankheit Waldos, weswegen er sein Eigengut in seinem Testament dem Markgrafen vererbte. Dabei handelte es sich um eine im Mittelalter übliche Vorgehensweise für einen Landesadeligen, der keine Erben hatte. Allerdings war es üblich, dass eine solche Vereinbarung hinfällig wurde, wenn ihn eigene Erben geboren wurden und dass in diesem Fall diese und nicht der Landesfürst erbten.<ref name ="Resch156">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel'', 2016, S. 156</ref>