Albrecht II. (HRR): Unterschied zwischen den Versionen

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* Albrecht wurde später der [[w:Wahlspruch|Wahlspruch]] "''Amicus optima vitae possessio''" (in etwa: "''Ein Freund ist der beste Besitz des Lebens''") zugeschrieben.
* Albrecht wurde später der [[w:Wahlspruch|Wahlspruch]] "''Amicus optima vitae possessio''" (in etwa: "''Ein Freund ist der beste Besitz des Lebens''") zugeschrieben.
* Nach dem Tod seines Schwiegervaters und der Behauptung in dessen Erbe übernahm Albrecht die "Luxemburgischen" Herrschaftsfarben Schwarz / Gold.<ref name ="schwarz292"> vgl. Mario Schwarz (Hrsg.): ''Die Wiener Hofburg im Mittelalter'', 2015, S. 292</ref>  
* Nach dem Tod seines Schwiegervaters und der Behauptung in dessen Erbe übernahm Albrecht die "Luxemburgischen" Herrschaftsfarben Schwarz / Gold.<ref name ="schwarz292"> vgl. Mario Schwarz (Hrsg.): ''Die Wiener Hofburg im Mittelalter'', 2015, S. 292</ref>  
* Seine Kanzlei griff nach seiner Wahl zum römisch-deutschen König (angeblich) erstmals den Begriff „Haus Österreich“ als Formel auf, die sich unter Herzog Ernst I. 1415 noch die Herrschaft Österreich bedeutet hatte und nun in erweiterten Sinn eingesetzt wurde. Der Ausdruck ''„doch uns und dem reich und dem huse Österreich an unsern und sin rechten undschedlich''“ könnte als Versuch einer Identifikation des Hauses Österreich mit dem Königtum und dem Anspruch auf ein Erbrecht im Reich interpretiert werden.<ref name ="schwarz292"/>
* Seine Kanzlei griff nach seiner Wahl zum römisch-deutschen König den Begriff "Haus Österreich" als Formel auf. Diese findet sich allerdings bereits bei früheren Herrschern aus seiner Familie. Bis 1415, wo sie von Herzog Ernst I. verwendet wurde, soll sie sich aber nur auf die Herrschaft Österreich bezogen haben. Angeblich wurde sie erst unter Albrecht in erweiterten Sinn eingesetzt. Der Ausdruck ''"doch uns und dem reich und dem huse Österreich an unsern und sin rechten undschedlich''" soll außerdem der Versuch einer Identifikation des "Hauses Österreich" mit dem Königtum und dem Anspruch auf ein Erbrecht im Reich gewesen sein.<ref name ="schwarz292"/>


== Albrecht (V. / II.) in Legende und Sage ==
== Albrecht (V. / II.) in Legende und Sage ==