Ulrich (II.) von Pernegg (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um / nach 1159) war ein im Waldviertel ansässiger Adliger, der den Prämonstratenserorden im heutigen Bundesland Niederösterreich förderte. Er gründete Prämonstratenserinnenstift in Pernegg und das Prämonstratenserstift in Geras.

Das frühere Prämonstratenserinnenstift Pernegg, das Graf Ulrich gründete, heute
Das Prämonstratenserstift Geras, eine weitere Stiftung von Graf Ulrich, heute. Als Sitz der Kräuterpfarrer Hermann-Josef Weidinger und Benedikt Felsinger ist es auch heute noch eine recht bekannt Institution.

Herkunft und Familie

Graf Ulrich gilt als Angehöriger der Grafen von Pernegg, die in der heutigen Forschung zu den Familienzweigen der Grafen von Vornbach (Formbach) gezählt werden. Seine Familie war zunächst edelfrei[A 1], ehe sie in den Grafenstand aufstieg.[1]. Als Stammburg dieser Grafenfamilie gilt die im Waldviertel gelegene Burgruine Pernegg (heute Teil der Gemeinde Pernegg), die erstmals 1112 genannt wird.[2] Ihr Herrschaftsgebiet befand sich um Pernegg, Geras und Drosendorf.[1] Nach dem Aussterben von Graf Ulrichs Familie um 1218 erbte Herzog Leopold (VI.) "der Glorreiche" ihre Besitzungen.[3]

Leben

Graf Ulrich von Pernegg holte den Prämonstratenserorden ins Waldviertel, für welchen er um 1149/59 ein Doppelkloster stiftete. Den Prämonstratenserinnen soll er die Stammburg seiner Familie überlassen haben, das Kloster für die Prämonstratenser ließ er im in der Nähe gelegenen Geras ein weiteres Kloster erbauen.[4][2]

Erinnerungen an Graf Ulrich von Pernegg im heutigen Österreich

Während Graf Ulrich von Pernegg heute weitgehend vergessen ist, zählt die eine seiner beiden Klostergründungen, das Zisterzienserstift Geras, heute zu den noch bekanntesten Stiften des Waldviertels.

Graf Ulrich von Pernegg in Sage und Legende

Um die Stiftung des Prämonstratenserinnenklosters Pernegg entstand eine Legende. Nach dieser soll sich Graf Ulrich nach dem Tod seiner Ehefrau auf seiner Burg Pernegg gleichzeitig zwölf schöne Mädchen als Konkubinen gehalten haben. Nachdem ihm Abt Berthold von Garsten bei einem Besuch ins Gewissen redete, soll er diesem gelobt haben, sich zu bessern, hatte aber zunächst nicht die Absicht, diese Zusage einzuhalten. In der nächsten Nacht soll er eines der Mädchen zu sich bestellt haben, welches sich aber durch ein Wunder von Abt Berthold in seiner Burg verirrte und letztlich nicht den Weg zu ihn fand. Erst danach war Ulrich geläutert. Er entließ elf seiner Konkubinen und machte die zwölfte zu seiner zweiten Ehefrau.[4]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, S. 223
  2. 2,0 2,1 vgl. Burg Pernegg, Noeburgen.Imareal.Sbg.AT, abgerufen am 3. Dezember 2021
  3. vgl. Anton Kreuzer: Die Besiedlung des Raumes von Zlabings und Neubistritz (Die Herren von Tierna) (= Beiträge zur Geschichte und Landeskunde Südmährens. Heft IV.). Verlag des Südmähr. Landschaftsrates, Geislingen/Steige, 1973, S. 13
  4. 4,0 4,1 vgl. Georg Scheibelreiter: Die Babenberger. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 189

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.