Sebald von Ravensbrück

Aus Regiowiki
Version vom 3. April 2018, 18:16 Uhr von Ermione 13 (Diskussion | Beiträge) (neu angelegt, im Entstehen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sebald von Ravensbrück, auch Magister Sebald (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war ein Heilkundiger. Die Schwierigkeit seiner Approbation an der Wiener Universität gewährt Einblick in die Entwicklung der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zu Anfang des 15. Jahrhunderts.

Leben

1409 wurde die Medizinalverordnung des Bischofs von Passau, die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizentitat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse.[1]

Literatur

  • Sonia Horn: Examiniert und approbiert. Die Wiener medizinische Fakultät und nicht-akademische Heilkundige in Spätmittelalter und früher Neuzeit. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2001
  1. vgl. Sonia Horn: Examiniert und approbiert, 2001, S. 71f.