Otto Grimsinger

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Otto Grimsinger (* im 13. Jahrhundert; † 29. Dezember 1362) wurde wegen eines Diebstahls von Reliquien und anderen Sakralgegenständen hingerichtet. Es spricht einiges dafür, dass es sich dabei um eine Intrige handelt.

Familie und Herkunft

Über Otto Grimsinger ist nur bekannt, dass er ein wohlhabender Bürger aus Emmersdorf war.[1]

Leben

Otto Grimsinger dürfte gute Beziehungen zu den Stiftherren in Stift Melk gehabt haben. Jedenfalls hielt er sich mehrmals im Stift Melk auf. Am 11. November 1362 öffnete er dort mit einem Nachschlüssel die Sakristei der Stiftskirche und entnahm dort die Kreuzreliquie, das Pektoralkreuz des Prälaten, die Infel, einen Kelch und sonstiges kostbares Altargerät. Mit diesen Kostbarkeiten flüchtete er nach Schönbühel, von wo er einige Tage dem Stiftbediensteten Gottschalk von Haselbach einen Brief übermitteln ließ, in welchem der Prior und seine Günstlinge des Diebstahls bezichtigt wurden. Durch eine zufällige Schriftprobe wurde der Schreiber des Briefes, ein gewisser Peter, jedoch identifiziert. Nachdem zunächst überlegt wurde, ihn sofort erschlagen zu lassen, wurde er dann verhaftet und im Verlies zu Weitenegg eingekerkert, wo er schließlich gestand, in welchem Auftrag er den Brief geschrieben hatte.[1]

Als Otto Grimsinger von der Peters Verhaftung erfuhr, flüchtete er zunächst, kehrte aber wenig später wieder in sein Haus in Emmersdorf zurück. Von dort begab er sich nach Maria Laach, wo er den wichtigsten Teil seiner Beute, die Kreuzreliquie versteckt hatte und holte dieser. Dann versteckte er sich bei seiner Schwester in Emmersdorf, wo er schließlich aufgegriffen wurde. Die gestohlenen Kirchenschätze, inklusive die Kreuzreliquie, wurden in einer feierlichen Prozession zurück ins Stift gebracht.[2] Otto Grimsinger wurde in Weitenegg auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[1]

Der Scheiber Peter, dem keine Beteiligung an dem Diebstahl nachgewiesen wurde, sondern nur dass er den Brief geschrieben hatte, wurde dennochverurteilt. Zunächst wurde er nur wegen Mithilfe an diesem Diebstahl aus dem Land gewiesen. Da er sich schuldlos fühlte, kehrte er jedoch in den Gerichtsbezirk zurück, wo er aufgegriffen und am Galgen aufgehängt wurde.[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 91
  2. 2,0 2,1 vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 92

Anmerkungen