Dietmar von Reidling

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Dietmar von Reidling (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um / nach 1145), der sich später nach einer Burg Liechtenstein benannte, gilt als Ahnherr der im heutigen Bundesland Steiermark ansässigen Familie der Liechtensteiner von Murau.

Herkunft und Familie

Dietmar von Reidling war ein Sohn von Hartwig von der Traisen († um 1136), der sich zeitweise nach Reidling benannte. Seine Mutter war eine Tochter des Edelfreien[A 1] Dietmar von Dornberg und Lungau (genannt zwischen 1100 und 1130). Seine Schwester Hazeche gilt als Ahnfrau der Familie der Edlen von Reidling.[1]

Dietmar von Reidling hatte zwei Söhne: Otto (I.) von Liechtenstein (genannt 1164/65) und Dietmar (II.) von Liechtenstein (genannt 1164).[1]

Leben

Dietmar benannte sich ca. 1126-1140 nach dem im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegenen Reidling (heute Teil der Gemeinde Sitzenberg-Reidling) und zwischen 1140 und 1145 nach Liechtenstein, einer im heutigen Bundesland Steiermark gelegenen Burg.[1]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 283

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.