Israel Isserlein

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Rabbi Israel Isserlein ben Petachia (* im 14. Jahrhundert, um 1390[A 1]; † um 1460, vermutlich in Wiener Neustadt), auch Israel ben Petachya Isserlein, bekannt als Rabbi Israel Marburg oder Rabbi Israel Neustadt, gilt als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten des österreichischen Judentums im Mittelalter.[1]

Herkunft und Familie

Israel Isserlein entstammte einer bekannten Gelehrtenfamilie.[1] Sein Urgroßvater war Rabbi Israel aus Krems, sein Onkel der Gelehrte Aaron Blumlein (Plumel) († 1421), der gemeinsam mit seiner Mutter in der "Wiener Geserah" (1421/22) ermordet wurde[2][3].[4]

Israel Isserlein hatte mehrere Söhne, darunter Petachia (mit Beinamen Kachil oder Gechl), der mit seiner Familie in Marburg an der Drau als Geldhändler und Gelehrter wirkte.[1]

Leben

Israel Isserlein studierte bei berühmten Rabbinern im Gebiet der heutigen Länder Italien und Deutschland[3], ehe er 1435 seine erste Stelle als Rabbiner in Marburg an der Drau, damals dem Herzogtums Steier[A 2] zugehörig, antrat.[1] Am 14. Juli 1438 erhielt er von König Albrecht II., der 1421/22 die "Wiener Geserah" befohlen hatte[A 3]), eine Zulassung für "Freizügigkeit und sicheres Geleit" in dessen Ländern[A 4].[5] Noch vor 1445 verlegte er seinen Wohnsitz nach Wiener Neustadt, das unter ihm als Zentrum jüdischer Gelehrsamkeit galt. Er leitete dort eine bedeutende Thoraschule mit angeschlossener Synagoge und widmete sich wissenschaftlichen Arbeiten. Seine Bindungen nach Marburg gab er allerdings nicht auf und reiste oft dorthin.[1] Einer seiner Schüler war der Gelehrte Jossel (Joseph) ben Moses (* 1421; † um / nach 1490).[4]

Würdigung

Israel Isserlein stand bei seinen Zeitgenossen in hohem Ansehen und genoss wegen seiner Rechtsgutachten hohe Wertschätzung. Er korrespondierte mit anderen jüdischen Gelehrten und hatte das Recht den Rabbinergrad zu verleihen.[1]

Werke

  • Terumat ha-Deshen (publiziert in Venedig im Jahr 1519)[2]
  • Responsen, überliefert durch den Sefer Leket Josher von Jossel ben Moses[4]

Literatur

  • Kurt Schubert: Die Geschichte des österreichischen Judentums. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2008. ISBN-13: 978-3205777007, S. 37
  • Inge Wiesflecker-Friedhuber: Die Juden in der Steiermark im Mittelalter. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 347

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 vgl. Inge Wiesflecker-Friedhuber: Die Juden in der Steiermark im Mittelalter. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 347
  2. 2,0 2,1 vgl. Israel Isserlein, Jewishencyclopedia.COM, eingesehen am 23. September 2018
  3. 3,0 3,1 vgl. Kurt Schubert: Die Geschichte des österreichischen Judentums, 2008, S. 37
  4. 4,0 4,1 4,2 vgl. Simon Paulus: Im Spiegel zeitgenössischer rabbinischer Responsen. Mittelalterliche Synagogen im österreichischen Raum. In: David online
  5. vgl. Kurt Schubert: Die Geschichte des österreichischen Judentums, 2008, S. 39f.

Anmerkungen

  1. Sein Geburtsort ist nicht gesichert. Im Internet ist häufig Regensburg angeführt. Nach Kurt Schubert wurde er in Marburg an der Drau im heutigen Slowenien geboren, vgl. Kurt Schubert: Die Geschichte des österreichischen Judentums, 2008, S. 37
  2. Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der heutigen Bundesländer Steiermark und Niederösterreich und des heutigen Staates Slowenien.
  3. Der Umstand, dass König Sigismund Albrecht bei seiner Belehnung zu Beginn des Jahres 1422 ausdrücklich das Judenregal bestätigte und dass es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass König Sigismund von Albrecht (finanzielle) Entschädigung forderte oder über diese verhandeln ließ, wie dies bei Pogromen, die wenig später in den 1420er-und 1430er-Jahren für die Reichslandschaft Schwaben belegt sind, zu beobachten ist, legt nahe, dass die "Wiener Geserah" von König Sigismund jedenfalls gebilligt wurde, wenn nicht sogar mit dessen ausdrücklicher Zustimmung erfolgte.
  4. Aus der Sekundärliteratur geht nicht hervor, ob König Albrecht diese Zulassung, die sich auf alle seine Länder bezog, in seiner Funktion als Landesfürst des Herzogtums Österreich oder als römisch-deutscher König erteilte.
  5. Stellenweise leider ungenau, was vermutlich auf den Forschungsstand der Entstehungszeit und darauf zurückzuführen ist, dass den Verfassern vieles nicht persönlich bekannt gewesen sein dürfte, so zum Beispiel die geographischen Verhältnisse.
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