Katastralgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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((Einleitung) Satz zur Unterscheidung zw. dem alten aus der 'Kaiserzeit' stammenden 'Grundsteuerkataster' (über 200 Jahre alt) und dem neueren 'Grenzkataster' (mit dem 'Vermessungsgesetz' 1968 eingeführt) - Anm.: alle 4 Links in diesem Satz sind WP-Links)
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Der Begriff '''Katastralgemeinde''' bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters. Unterschieden wird beim Grundkataster zwischen einerseits dem alten aus der [[w:Kaisertum Österreich|Kaiserzeit]] stammenden und über 200 Jahre alten [[w:Franziszeischen Kataster|Grundsteuerkataster]] sowie andererseits dem neueren durch das [[w:Vermessungsgesetz|Vermessungsgesetz]] 1968 eingeführten [[w:Grenzkataster|Grenzkataster]].
Der Begriff '''Katastralgemeinde''' bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters. Unterschieden wird beim Grundkataster zwischen einerseits dem alten aus der [[w:Kaisertum Österreich|Kaiserzeit]] stammenden und über 200 Jahre alten [[w:Franziszeischen Kataster|Grundsteuerkataster]] sowie andererseits dem neueren durch das [[w:Vermessungsgesetz|Vermessungsgesetz]] 1968 eingeführten [[w:Grenzkataster|Grenzkataster]].
Die Katastralgemeindenummern aller KG in Österreich findet man unter [[w:Liste der Katastralgemeinden in Österreich|Liste der Katastralgemeinden in Österreich]].


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Version vom 3. August 2022, 18:41 Uhr

Der Begriff Katastralgemeinde bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters. Unterschieden wird beim Grundkataster zwischen einerseits dem alten aus der Kaiserzeit stammenden und über 200 Jahre alten Grundsteuerkataster sowie andererseits dem neueren durch das Vermessungsgesetz 1968 eingeführten Grenzkataster.

Die Katastralgemeindenummern aller KG in Österreich findet man unter Liste der Katastralgemeinden in Österreich.

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