Maihofpark: Unterschied zwischen den Versionen

15 Bytes hinzugefügt ,  1. Oktober 2020
K
 
Zeile 13: Zeile 13:


== Geschützter Landschaftsteil ==
== Geschützter Landschaftsteil ==
Der Maihofpark ist ein ''geschützter Landschaftsteil''<ref>41.Verordnung der Landesregierung über den geschützten Landschaftsteil ‘Maihof’ in Hörbranz, veröffentlicht im Vorarlberger Landesgesetzblatt vom 12. November 1992.</ref> [[Mario Broggi]], Verfasser des 1989 erschienenen Grünordnungs- und Landschaftsplan, führte hierzu an:
Der Maihofpark ist ein ''geschützter Landschaftsteil''<ref>41.Verordnung der Landesregierung über den geschützten Landschaftsteil ‘Maihof’ in Hörbranz, veröffentlicht im Vorarlberger Landesgesetzblatt vom 12. November 1992, LGBl. 14/1993.</ref> [[Mario Broggi]], Verfasser des 1989 erschienenen Grünordnungs- und Landschaftsplan, führte hierzu an:
{{Zitat|Die Parkanlage mit den sehr hohen Bäumen ist von naturräumlicher Bedeutung. Der Park verdient daher das Prädikat Naturdenkmal. Es ist dies sicher eine der bedeutendsten Parkanlagen in Vorarlberg mit einem solch wertvollen, abwechslungsreichen und erhaltenswerten Baumbestand (Blutbuche, Feldulme, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Platane, Kastanie, Robinie, Esche, Fichte; Stammdurchmesser jeweils 0,60 bis 2,00 Meter). Diese Anlage ist nicht nur von besonderem naturräumlichem, sondern auch von landschaftlichem und kulturhistorischem Wert.|Mario Boggi<ref name=vol1 />}}
{{Zitat|Die Parkanlage mit den sehr hohen Bäumen ist von naturräumlicher Bedeutung. Der Park verdient daher das Prädikat Naturdenkmal. Es ist dies sicher eine der bedeutendsten Parkanlagen in Vorarlberg mit einem solch wertvollen, abwechslungsreichen und erhaltenswerten Baumbestand (Blutbuche, Feldulme, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Platane, Kastanie, Robinie, Esche, Fichte; Stammdurchmesser jeweils 0,60 bis 2,00 Meter). Diese Anlage ist nicht nur von besonderem naturräumlichem, sondern auch von landschaftlichem und kulturhistorischem Wert.|Mario Boggi<ref name=vol1 />}}


8.999

Bearbeitungen