Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />
Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />


Eigenartig ist, dass die Datumsangabe des Verhöres (9. Juli 1688) nach jenem des Aufenthaltes des Henkers (21. bis 26. Juni 1688) liegt. Josef Karl Homma zweifelte daher in seiner Ausarbeitung die Datumsangabe des Aufenthaltes des Henkers an.<ref name="Zobodat" /> Wahrscheinlicher ist aber eher, dass die Datumsangabe des Verhörprotokolls nicht stimmt, denn die Aufstellung über die Ausgaben für den Henker enthält die Textstelle ''Denn 25. ditls. Freytag als Fastag. an Fisch unnd Khrapfen''. Der 25. Juni 1988 ist laut [[w:Ewiger Kalender|Ewigem Kalender]] tatsächlich ein Freitag.<ref>[http://www.karl-may-stiftung.de/kalender/ewkal.htm Ewiger Kalender], Webseite www.karl-may-stiftung.de, abgerufen am 31. August 2016</ref>
Eigenartig ist, dass die Datumsangabe des Verhöres (9. Juli 1688) nach jenem des Aufenthaltes des Henkers (21. bis 26. Juni 1688) liegt. Josef Karl Homma zweifelte daher in seiner Ausarbeitung die Datumsangabe des Aufenthaltes des Henkers an.<ref name="Zobodat" /> Wahrscheinlicher ist aber eher, dass die Datumsangabe des Verhörprotokolls nicht stimmt, denn die Aufstellung über die Ausgaben für den Henker enthält die Textstelle ''Denn 25. ditls. Freytag als Fastag. an Fisch unnd Khrapfen''. Der 25. Juni 1988 ist laut [[w:Ewiger Kalender|Ewigem Kalender]] tatsächlich ein Freitag,<ref>[http://www.karl-may-stiftung.de/kalender/ewkal.htm Ewiger Kalender], Webseite www.karl-may-stiftung.de, abgerufen am 31. August 2016</ref> daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Datum nicht stimmt.


== Hexenprozesse 1699 ==
== Hexenprozesse 1699 ==
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