Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kostenaufstellung des Henkers ===
=== Kostenaufstellung des Henkers ===
Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />
Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />
Die Rechnung selbst enthielt, sofern der Henker dies alles selbst verzehrte, einige sehr umfangreiche Positionen. So aß er pro Tag mehr als zwei Kilo Fleisch verschiedenster Sorten. An Wein wurden insgesamt 43 halbe [[w:Alte_Maße_und_Gewichte_(Österreich)#Raummaße|Maß]] verrechnet, das entsprach insgesamt rund 30 Liter Wein oder fünf Liter Wein pro Tag. Insgesamt führte der Transport und Aufenthalt des Henkers zu Kosten in der Höhe von rund 34 [[w:Österreichischer Gulden|Gulden]], wobei die eigentliche Entlohnung für die Hinrichtung neun Gulden betrug.<ref name="Zobodat" /> Zum Vergleich dazu betrug das Monatsgehalt eines Arztes rund 60 Jahre zuvor, im Jahr 1620, rund zehn Gulden, der Jahresverdienst einer Magd lag um 1620 bei nur sechs Gulden.<ref>[http://www.familienkunde.at/Lexikon_Waehrung_Geld Historische Währungen in Österreich und ihre Kaufkraft], Webseite www.familienkunde.at, abgerufen am 1. September 2016</ref>


=== Ungereimtheiten bei den Datumsangaben ===
=== Ungereimtheiten bei den Datumsangaben ===
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