Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen

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!Datum !! Spielort!! Vereine!!Art!!Ergebnis!!Zuschauer!!Bemerkungen
!Datum !! Spielort!! Vereine!!Art!!Ergebnis!!Zuschauer!!Bemerkungen
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|9. Februar 1934 ||Mödling, Kunsteisbahn ||MEC Jug - VfB Jug|| JW ||0:6 || ||strafbeglaubigt 1208
|9. Februar 1934 ||Mödling, Kunsteisbahn ||MEC Jug - VfB Jug|| JW ||0:6 || ||s.u.
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|10. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - WBC Jug|| JW ||6:0 || ||strafbeglaubigt 1210
|10. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - WBC Jug|| JW ||6:0 || ||s.u.
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|23. Februar 1934  || Mödling  || HC Währing Jug - Mödling Jug  ||  JW || 1:0 ||  || S. Heugl 1215
|23. Februar 1934  || Mödling  || HC Währing Jug - Mödling Jug  ||  JW || 1:0 ||  ||s.u.  
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| 26. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || EKE/CEV Jug. -  WEV Jug. A|| JW|| 0:3||  ||1213
| 26. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || EKE/CEV Jug. -  WEV Jug. A|| JW|| 0:3||  ||s.u.
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|  28. Februar 1934  || Wien, Engelmann-Platz || EKE/CEV Jug. - WBC Jug.|| JW  ||0:3    ||    ||beglaubigt 0:1 + S. Egger 1216 
|  28. Februar 1934  || Wien, Engelmann-Platz || EKE/CEV Jug. - WBC Jug.|| JW  ||0:3    ||    ||s.u. 
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|28. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Rbd Wien Jug ||JW  ||7:0 || ||1217      S. Heugl
|28. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - Rbd Wien Jug ||JW  ||7:0 || ||s.u.  
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|28. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - MEC Jug ||JW ||6:0 (1:0( ))  
|28. Februar 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - MEC Jug ||JW ||6:0(1-0,5-0)  
  || ||1214 Laurer
  || ||s.u.
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|28. Februar 1934    || Wien, WEV-Platz       || HC Währing Jug - VfB Jug.|| JW   ||3:1   ||   ||Heugl 1218 
|28. Februar 1934    || Wien, WEV-Platz || HC Währing Jug - VfB Jug.|| JW ||3:1 || ||s.u. 
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|03. März 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - HC Währing Jug|| JW ||3:0 || ||1219
|03. März 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - HC Währing Jug|| JW ||3:0 || ||s.u.
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|03. März 1934  || Wien, WEV-Platz|| WBC Jug - Rbd Wien Jug ||JW ||6:0 || ||strafbeglaubigt1220
|03. März 1934  || Wien, WEV-Platz|| WBC Jug - Rbd Wien Jug ||JW ||6:0 || ||s.u.
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|  12. März 1934  || Wien, Engelmann-Platz || EKE/CEV  Jug. -  Reichsbund Wien Jug. || JW||3:1  
|  12. März 1934  || Wien, Engelmann-Platz || EKE/CEV  Jug. -  Reichsbund Wien Jug. || JW||3:1 || ||s.u.
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|12. März 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - WEV Jug B ||JW ||0:3 || ||WEV B Sieger JW 1222
|12. März 1934  || Wien, WEV-Platz || WEV Jug A - WEV Jug B ||JW ||0:3 || ||s.u.
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'''Spiel 09. Februar 1934 MEC Jug - VfB Jug JW'''
*Schiedsrichter:
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis auf der Kunsteisbahn in Mödling zwischen MEC und VfB endete 0:6. Das Ergebnis ist durch den Verband strafbeglaubigt.
'''Spiel 10. Februar 1934  WEV Jug A - WBC Jug JW'''
*Schiedsrichter:
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen WEV A und WBC endete 0:6. Das Ergebnis ist durch den Verband strafbeglaubigt.
'''Spiel 23. Februar 1934 || HC Währing Jug - Mödling Jug JW'''
*Schiedsrichter: Heugl
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis auf der Kunsteisbahn in Mödling zwischen HCW und MEC endete 1:0.
 
'''Spiel 28. Februar 1934  EKE/CEV Jug. - WBC Jug. JW'''
*Schiedsrichter: Egger
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen EKE/CEV und WBC endete 0:3. 
'''Spiel 28. Februar 1934  WEV Jug A - Rbd Wien Jug JW'''
*Schiedsrichter: Heugl
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen WEV A und Reichsbund Wien endete 7:0. ||
'''Spiel 28. Februar 1934  WEV Jug B - MEC Jug JW'''
*Schiedsrichter: Laurer
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen WEV B und MEC endete 6:0(1-0,5-0).


'''Spiel 28. Februar 1934  HC Währing Jug - VfB Jug. JW'''
*Schiedsrichter: Heugl
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen HCW und VfB endete 3:1.


'''Spiel 03. März 1934  WBC Jug - Rbd Wien Jug JW'''
*Schiedsrichter:
*Das Turnierspiel um den Jugend-Wanderpreis zwischen WBC und Reichsbund Wien endete 0:6. Das Ergebnis ist durch den Verband strafbeglaubigt.
'''Spiel 12. März 1934  WEV Jug A - WEV Jug B JW'''
*Schiedsrichter:
*Das Endspiel der beiden Gruppensieger um den Jugend-Wanderpreis zwischen WEV A und WEV B endete 0:3. Damit gewinnt die Jugendmannschaft des WEV Team B den Jugend-Wanderpreis 1933/34.
   
   
*Tabelle
*Tabelle
Gruppe A
Gruppe A
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! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !!Bemerkungen
! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! G-Tore !! Punkte !!Bemerkungen
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| 1 ||Wiener Eislauf Verein B  ||2 ||2 ||0 ||0 ||9 ||0 ||4 || Gruppensieger Gruppe B
| 1 ||Wiener Eislauf Verein B  ||2+ ||2 ||0 ||0 ||9 ||0 ||4 || Gruppensieger Gruppe B
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| 2 ||HC Währing || 3||2 ||0 ||1 ||4 ||4 ||4 ||  
| 2 ||HC Währing || 3||2 ||0 ||1 ||4 ||4 ||4 ||  
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| 3 ||Verein für Bewegungsspiele  ||2 || 1||0 ||1 || 7|| 3||2 ||  
| 3 ||Verein für Bewegungsspiele  ||2+ || 1||0 ||1 || 7|| 3||2 ||  
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| 4 ||Mödlinger EC  || 3||0 || 0||3 ||0 ||13 ||0 ||  
| 4 ||Mödlinger EC  || 3||0 || 0||3 ||0 ||13 ||0 ||  
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:+ Das Spiel zwischen der WEV Jug. B und dem VfB wurde nicht ausgetragen.


Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger WEV A Jug gegen WEV B Jug am 12. März 1934 auf dem WEV-Platz konnte der WEV B mit 3:0 die Begegnung für sich entscheiden und wurde so Sieger des Jugend-Wanderpreises des OeEHV 1934
Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger WEV A Jug gegen WEV B Jug am 12. März 1934 auf dem WEV-Platz konnte der WEV B mit 3:0 die Begegnung für sich entscheiden und wurde so Sieger des Jugend-Wanderpreises des OeEHV 1934
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:1. Art des Preises
:1. Art des Preises
:Der Jugend-Wanderpreis ist ein von Herrn Willy Moser gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Sieger 1932: WEV
:Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV ist ein vom OeEHV gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des OeEHV, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht.  




:2. Teilnahmeberechtigung
:2. Teilnahmeberechtigung
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1915 oder nach dem 31. Dezember 1917 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Jugend-Wanderpreis tätig sein.   
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1916 oder nach dem 31. Dezember 1918 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein.   


:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:Der Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:Der Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;  
:a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten;  
:b) Aufstellung unversicherter oder nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
:b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen.   
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.   
:Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche über keinen positiven Tauglichkeitsbefund verfügen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht. 
 


:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften  
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften  
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:5. Sieger, Ehrenzeichen
:5. Sieger, Ehrenzeichen
:Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbandes anfordern.  
:Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen; sein Name wird auf dem Pokal eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht beteilt werden konnten, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim OeEHV anzufordern.  


:6. Schlussbestimmungen
:6. Schlussbestimmungen
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung :Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 30. Jänner 1933, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung  
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.  
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 05. Februar 1934, 19.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Die Auslosung wird am gleichen Tage und Orte um 19.30 vorgenommen.  
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.


''':Anmerkung:''' Die herausgegebene Ausschreibung wird in zwei Punkten noch einmal geändert. :A. 2. Teilnahmeberechtigung: Außer den bezeichneten Geburtsjahrgängen 1916 und 1917 ist auch der Geburtsjahrgang 1918 teilnahmeberechtigt.   
''':Anmerkung:''' Die herausgegebene Ausschreibung wird in zwei Punkten noch einmal geändert. :A. 2. Teilnahmeberechtigung: Außer den bezeichneten Geburtsjahrgängen 1916 und 1917 ist auch der Geburtsjahrgang 1918 teilnahmeberechtigt.   
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