Chronologie der Corona-Krise in Österreich/November 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Donnerstag, 19. November 2020 ===
=== Donnerstag, 19. November 2020 ===
* Nach wochenlanger Verzögerung werden am 19. und 20. November 2020 von der Bundesregierung unter Sebastian Kurz sechs Kundmachungen veröffentlicht, in denen die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht werden, dass verschiedene Verordnungen zur Einschränkung der Rechte der Bürger in Österreich im März, April und Mai 2020 gesetzwidrig waren. Unter anderem zu den Betretungsverboten in Gastwirtschaftsbetrieben. Dennoch wurden solche Reglungen von dieser Bundesregierung im November 2020 wiederum fast gleichlautend in Kaft gesetzt.<ref>{{BGBl|II Nr. 484/2020}}, {{BGBl|II Nr. 485/2020}}, {{BGBl|II Nr. 486/2020}}, {{BGBl|II Nr. 487/2020}}, {{BGBl|II Nr. 488/2020}}, {{BGBl|II Nr. 492/2020}}.</ref>
* Nach wochenlanger Verzögerung werden am 19. und 20. November 2020 von der Bundesregierung unter Sebastian Kurz sechs Kundmachungen veröffentlicht, in denen die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht werden, dass verschiedene Verordnungen zur Einschränkung der Rechte der Bürger in Österreich im März, April und Mai 2020 gesetzwidrig waren. Unter anderem zu den Betretungsverboten in Gastwirtschaftsbetrieben. Dennoch wurden solche Reglungen von dieser Bundesregierung im November 2020 wiederum fast gleichlautend in Kaft gesetzt.<ref>{{BGBl|II Nr. 484/2020}}, {{BGBl|II Nr. 485/2020}}, {{BGBl|II Nr. 486/2020}}, {{BGBl|II Nr. 487/2020}}, {{BGBl|II Nr. 488/2020}}, {{BGBl|II Nr. 492/2020}}.</ref>
=== Montag, 23. November 2020 ===
* Nachdem die österreichische Bundesregierung in einem zweiten "Anlauf" den notwendigen Antrag bei der [[w:Wuropäische Kommission|Europäischen Kommission]] richtig gestellt hat, genehmigt diese den Fixkostenzuschuss Phase II (siehe: [[Corona-Hilfsfonds]]) für die von den Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der von COVID-19-Krise betroffenen Unternehmen mit Sitz in Österreich. Unternehmen, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 hatten, erhalten einne Zuschuss aus Steuergeld von bis zu 70 Prozent (bei kleinen und Kleinstunternehmen bis zu 90 Prozent) der Fixkosten, soweit diese Fixkosten nicht durch Erlöse abgedeckt sind. Der Fixkostenzuschuss kann je Unternehmen bis zu 3 Millionen Euro betragen.


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