Chronologie der Corona-Krise in Österreich/November 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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* Neben dem Fixkostenzuschuss II hat die österreichische Bundesregierung außerdem auch eine Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundungen, die Verlängerung der USt-Senkung für die Gastronomie, Hotellerie und Kultur bis Ende 2021 und die Verlängerung des Haftungspakets zur Besicherung von Überbrückungskrediten der Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bis Ende Juni 2021 angekündigt. Das entlastet die Betriebe auf Kosten der Steuerzahler unmittelbar.
* Neben dem Fixkostenzuschuss II hat die österreichische Bundesregierung außerdem auch eine Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundungen, die Verlängerung der USt-Senkung für die Gastronomie, Hotellerie und Kultur bis Ende 2021 und die Verlängerung des Haftungspakets zur Besicherung von Überbrückungskrediten der Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bis Ende Juni 2021 angekündigt. Das entlastet die Betriebe auf Kosten der Steuerzahler unmittelbar.
* Die Wirtschaftskammer fordert zudem, dass der Zeitraum für die Rückzahlung der Steuerstundungen deutlich verlängert werden muss, indem die gestundeten Zahlungsverpflichtungen umgeschuldet werden und mit Ratenzahlungen über mehrere Jahre gestreckt werden. Auch sollen indirekt betroffene Zulieferfirmen wie beispielsweise den Lebensmittel-Großhandel oder Veranstaltungstechniker auch rasch eine Entschädigung aus Steuergeldern erhalten.<ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-und-Fixkostenzuschuss-II-im-Ueberblick.html?utm_source=mailworx Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II im Überblick - Alle Informationen zu den erweiterten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen], Websiete der WKÖ vom 23. November 2020.</ref>
* Die Wirtschaftskammer fordert zudem, dass der Zeitraum für die Rückzahlung der Steuerstundungen deutlich verlängert werden muss, indem die gestundeten Zahlungsverpflichtungen umgeschuldet werden und mit Ratenzahlungen über mehrere Jahre gestreckt werden. Auch sollen indirekt betroffene Zulieferfirmen wie beispielsweise den Lebensmittel-Großhandel oder Veranstaltungstechniker auch rasch eine Entschädigung aus Steuergeldern erhalten.<ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-und-Fixkostenzuschuss-II-im-Ueberblick.html?utm_source=mailworx Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II im Überblick - Alle Informationen zu den erweiterten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen], Websiete der WKÖ vom 23. November 2020.</ref>
=== Freitag, 27. November 2020 ===
* Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege, und Konsumentenschutz vom 25. November 2020, mit der die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV geändert wird, tritt, um 0:00 Uhr in Kraft<ref>1. COVID-19-NotMV-Novelle, {{BGBl|II Nr. 528/2020}}.</ref> Dadurch werden weitere Einschränkungen des Rechts auf persönliche Freiheit und des Hausrechts normiert, die mit großer Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig anzusehen sind.


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