Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Unschlüssigkeit der Regelungen ==
== Unschlüssigkeit der Regelungen ==
In der ''Rechtlichen Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' kann bzw. wird z. B. nicht erklärt:  
In der ''Rechtlichen Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' bzw. auch bereits in Bezug auf frühere Verordnungen kann bzw. wird z. B. vom Verordnungsgeber nicht erklärt:  
* welchen Sinn das Verbot des Verlassens des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalts außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs hat (Ausgangsverbot)? Welche wissenschaftliche Grundlage dafür existiert, dass durch diese in § 1 der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] vorgesehenen Maßnahme tatsächlich eine Reduktion der Infektionszahlen, der Erkrankungen oder der Todesfälle erreicht werden kann und wie groß diese Reduktion ist und ob diese Maßnahme aus dieser wissenschaftlichen Sicht sodann auch tatsächlich geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist.
* welchen Sinn das Verbot des Verlassens des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalts außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs hat (Ausgangsverbot)? Welche wissenschaftliche Grundlage dafür existiert, dass durch diese in § 1 der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] vorgesehenen Maßnahme tatsächlich eine Reduktion der Infektionszahlen, der Erkrankungen oder der Todesfälle erreicht werden kann und wie groß diese Reduktion ist und ob diese Maßnahme aus dieser wissenschaftlichen Sicht sodann auch tatsächlich geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist.
* warum ein Betretungsverbot für Handelsbetriebe bei Abholung von Waren gilt, nicht aber ein solches bei Abholung von Getränken oder Speisen in  Gastronomiebetrieben?
* warum ein Betretungsverbot für Handelsbetriebe bei Abholung von Waren gilt, nicht aber ein solches bei Abholung von Getränken oder Speisen in  Gastronomiebetrieben?
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