Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Juli 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* In Katalonien wird eine nächtliche Ausgangssperre wieder eingeführt und zunächst für eine Woche gelten.<ref>[https://orf.at/stories/3221339/ Justiz billigte Ausgangssperre im Hotspot Katalonien], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref> Welche wissenschaftliche Grundlage dafür besteht, dass durch eine nächtliche Ausgangssperre das COVID-19-Geschehen nachhaltig beeinflusst werden kann, wird nicht mitgeteilt.
* In Katalonien wird eine nächtliche Ausgangssperre wieder eingeführt und zunächst für eine Woche gelten.<ref>[https://orf.at/stories/3221339/ Justiz billigte Ausgangssperre im Hotspot Katalonien], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref> Welche wissenschaftliche Grundlage dafür besteht, dass durch eine nächtliche Ausgangssperre das COVID-19-Geschehen nachhaltig beeinflusst werden kann, wird nicht mitgeteilt.


=== Montag, 19. Juli 2021 ===
* Ab heute können Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Einnahmen zu mindestens 50 Prozent im Bereich Kunst und Kultur erzielt werden (Kulturbetriebe) und die bedingt durch die COVID-19-Maßnahme der österreichischen Bundesregierung in existenziellen Schwierigkeiten stecken und bereits alle anderen Hilfsangebote der Regierung in Anspruch genommen haben, weitere Anträge auf eine Sonderförderung aus Steuergeldern stellen. Pro Antrag werden höchstens 50.000 Euro vergeben. Anträge können bis 31. August gestellt werden.<ref>[https://orf.at/stories/3221335/ CoV-Sonderförderung für bedrohte Kulturbetriebe startet], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref>
=== Donnerstag, 22. Juli 2021 ===
* Ab heute ist der Zugang zur "Nachtgastronomie" (Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc.) nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis möglich.<ref>[https://orf.at/stories/3221356/ Verordnung zu neuen Restriktionen erlassen], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung) ({{BGBl|II Nr. 321/2021}}).</ref> Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert, dass COVID-19-Ansteckungen vor allem in Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc. stattfinden und das solche durch COVID-19-Impfungen oder ein 72-Tage-altes PCR-Testergebnis verhindert werden können, bleibt weiterhin unbekannt.




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