Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Juli 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Donnerstag, 22. Juli 2021 ===
=== Donnerstag, 22. Juli 2021 ===
* Ab heute ist der Zugang zur "Nachtgastronomie" (Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc.) nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis möglich.<ref>[https://orf.at/stories/3221356/ Verordnung zu neuen Restriktionen erlassen], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung) ({{BGBl|II Nr. 321/2021}}).</ref> Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert, dass COVID-19-Ansteckungen vor allem in Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc. stattfinden und das solche durch COVID-19-Impfungen oder ein bis zu 72-Stunden-altes (drei Tage) PCR-Testergebnis verhindert werden können, bleibt weiterhin unbekannt. Weiterhin gilt ja z. B. die Empfehlung der WHO, dass PCR-Tests nur Diagnosehilfen sind und einer sorgfältigen Interpretation bedürfen, da die Fehlerhäufigkeit mit schwach positiven Ergebnissen stark steigt. Dies bedeutet immer noch, dass PCR-Tests lediglich ein erster Teil einer umfangreichen Diagnostik sind und PCR-Tests alleine nicht dazu geeignet sind, eine Infektion zu diagnostizieren.<ref>[https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 WHO Information Notice for IVD Users 2020/05], Webseite who.int vom 13. Jänner 2021.</ref>
* Ab heute ist der Zugang zur "Nachtgastronomie" (Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc.) nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis möglich.<ref>[https://orf.at/stories/3221356/ Verordnung zu neuen Restriktionen erlassen], Webseite: orf.at vom 16. Juli 2021.</ref><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung) ({{BGBl|II Nr. 321/2021}}).</ref> Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert, dass COVID-19-Ansteckungen vor allem in Diskotheken, Clubs und Tanzlokale etc. stattfinden und das solche durch COVID-19-Impfungen oder ein bis zu 72-Stunden-altes (drei Tage) PCR-Testergebnis verhindert werden können, bleibt weiterhin unbekannt. Weiterhin gilt ja z. B. die Empfehlung der WHO, dass PCR-Tests nur Diagnosehilfen sind und einer sorgfältigen Interpretation bedürfen, da die Fehlerhäufigkeit mit schwach positiven Ergebnissen stark steigt. Dies bedeutet immer noch, dass PCR-Tests lediglich ein erster Teil einer umfangreichen Diagnostik sind und PCR-Tests alleine nicht dazu geeignet sind, eine Infektion zu diagnostizieren.<ref>[https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 WHO Information Notice for IVD Users 2020/05], Webseite who.int vom 13. Jänner 2021.</ref> In Bezug auf eine COVID-19-Impfung empfielt das Robert-Koch-Institut weiterhin zusätzlich zur Impfung weitere Maßnahmen, wie z. B. Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften, da eine Virusübertragung auch durch geimpfte Personen weiterhin möglich ist.<ref>[https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)], Webseite: rki.de, Stand der Information: 15. Juli 2021.</ref>




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