Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 67: Zeile 67:


Am 13. November 1765 wurde, nach königlicher [[w:Erklärung|Resolution]], auf Forderung der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] fiscal nachfolgende [[w:Exekution (gerichtliche Pfändung)|Execution]] vorgenommen und verrichtet. ... Weilen aber von der Gegenpartei niemand weder durch sich, noch einen Bevollmächtigen erschienen, also habe ich  .. den Rest mit 4.120 Gulden dem Herrn wohledelgeborenen Valentin Trummer, bestverordnetem Stuhlrichter, zu gerichtlichen Handen übergeben.
Am 13. November 1765 wurde, nach königlicher [[w:Erklärung|Resolution]], auf Forderung der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] fiscal nachfolgende [[w:Exekution (gerichtliche Pfändung)|Execution]] vorgenommen und verrichtet. ... Weilen aber von der Gegenpartei niemand weder durch sich, noch einen Bevollmächtigen erschienen, also habe ich  .. den Rest mit 4.120 Gulden dem Herrn wohledelgeborenen Valentin Trummer, bestverordnetem Stuhlrichter, zu gerichtlichen Handen übergeben.
== Siehe auch ==
* [[w:Johann von Naszvady|Johann von Naszvady]]


== Literatur ==
== Literatur ==
5.960

Bearbeitungen

Navigationsmenü