Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Juni 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juni 2020 ==


=== Pfingstmontag, 1. Juni 2020 ===
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* Mit Ablauf des 30. Juni treten weitere "Lockerungen" der COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Insbesondere wird auf das überschießende Verhalten von Vollzugsorganen und unverhältnismäßiger Strafen gegenüber einkommensschwachen Personen, Kindern und alten Menschen sowie nicht gesetzmäßiger Verhängung von Strafen durch Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich im Zeitraum 15. März bis Juni 2020 reagiert. Mit 1. Juli 2020 wird § 11a in der COVID-19-Lockerungsverordnung ({{BGBl|II Nr. 197/2020}}) eingefügt:<ref>Eingefügt durch {{BGBl|II Nr. 287/2020}}.</ref> Nunmehr haben ''die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären. Die Entscheidung, ob von einer Maßnahme gemäß dem ersten Satz abzusehen ist, ist auf Grundlage der epidemiologische Gefahrensituation im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere anhand von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen, zu treffen.'' Hierzu ist anzumerken, dass diese Verpflichtung zur Wahrung des [[w:Verhältnismäßigkeitsprinzip|Verhältnismäßigkeitsprinzips]] bereits für die Organe des [[w:Polizei (Österreich)|öffentlichen Sicherheitsdienstes]] und die [[w:Bezirksverwaltungsbehörde|Bezirksverwaltungsbehörden]] aus der [[w:B-VG|Bundesverfassung]] resultiert und nicht eigens in einer Verordnung angeordnet werden müsste. Auch der Einsatz gelinderer Mittel (z. B. einer Ermahnung) ist bereits gesetzlich geregelt, im [[w:Verwaltungsstrafgesetz|Verwaltungsstrafgesetz]], §§ 45 und 50 VStG, hätte in der COVID-19-Lockerungsverordnung nicht mehr geregelt werden müssen und stand auch schon während der gesamten [[COVID-19-Maßnahmengesetz|COVID-19-Maßnahmen]] den Organen des [[w:Polizei (Österreich)|öffentlichen Sicherheitsdienstes]] und den [[w:Bezirksverwaltungsbehörde|Bezirksverwaltungsbehörden]] zur Verfügung.
* Mit Ablauf des 30. Juni treten weitere "Lockerungen" der COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Insbesondere wird auf das überschießende Verhalten von Vollzugsorganen und unverhältnismäßiger Strafen gegenüber einkommensschwachen Personen, Kindern und alten Menschen sowie nicht gesetzmäßiger Verhängung von Strafen durch Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich im Zeitraum 15. März bis Juni 2020 reagiert. Mit 1. Juli 2020 wird § 11a in der COVID-19-Lockerungsverordnung ({{BGBl|II Nr. 197/2020}}) eingefügt:<ref>Eingefügt durch {{BGBl|II Nr. 287/2020}}.</ref> Nunmehr haben ''die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären. Die Entscheidung, ob von einer Maßnahme gemäß dem ersten Satz abzusehen ist, ist auf Grundlage der epidemiologische Gefahrensituation im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere anhand von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen, zu treffen.'' Hierzu ist anzumerken, dass diese Verpflichtung zur Wahrung des [[w:Verhältnismäßigkeitsprinzip|Verhältnismäßigkeitsprinzips]] bereits für die Organe des [[w:Polizei (Österreich)|öffentlichen Sicherheitsdienstes]] und die [[w:Bezirksverwaltungsbehörde|Bezirksverwaltungsbehörden]] aus der [[w:B-VG|Bundesverfassung]] resultiert und nicht eigens in einer Verordnung angeordnet werden müsste. Auch der Einsatz gelinderer Mittel (z. B. einer Ermahnung) ist bereits gesetzlich geregelt, im [[w:Verwaltungsstrafgesetz|Verwaltungsstrafgesetz]], §§ 45 und 50 VStG, hätte in der COVID-19-Lockerungsverordnung nicht mehr geregelt werden müssen und stand auch schon während der gesamten [[COVID-19-Maßnahmengesetz|COVID-19-Maßnahmen]] den Organen des [[w:Polizei (Österreich)|öffentlichen Sicherheitsdienstes]] und den [[w:Bezirksverwaltungsbehörde|Bezirksverwaltungsbehörden]] zur Verfügung.


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{{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}}
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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[[Kategorie:COVID-19-Pandemie 2020]]
 
[[Kategorie:COVID-19-Pandemie ab 2020|!2020-06]]
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