Flexible Kapitalgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Organisation ==
== Organisation ==
Die Organisation der FlexKapG erfolgt wie bei einer GmbH. Verantwortliche Leitung hat der oder die Geschäftsführer. Nach § 6 KapFlexGG besteht in bestimmten Fällen (§ 29 Abs. 1 GmbHG iVm § 221 Abs. 2 und 4 UGB]] eine Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats als Kontrollorgan.
Die Organisation der FlexKapG erfolgt wie bei einer GmbH. Verantwortliche Leitung hat der oder die Geschäftsführer. Nach § 6 KapFlexGG besteht in bestimmten Fällen (§ 29 Abs. 1 GmbHG iVm § 221 Abs. 2 und 4 UGB) eine Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats als Kontrollorgan.


== Gesellschaftsanteile ==
== Gesellschaftsanteile ==
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