Chronologie der Corona-Krise in Österreich/März 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Verordnung {{BGBl|II Nr. 107/2020}} wird mit der Verordnung {{BGBl|II Nr. 108/2020}} wieder abgeschwächt.  
* Die Verordnung {{BGBl|II Nr. 107/2020}} wird mit der Verordnung {{BGBl|II Nr. 108/2020}} wieder abgeschwächt.  
* Die Fahrpläne im Wiener öffentlichen Personennahverkehr werden nochmals eingeschränkt um auf den enormen Fahrgastrückgang von bis zu 95 Prozent zu reagieren. Auch die [[w:ÖBB|ÖBB]] passt ihre Fahrpläne in ganz Österreich an und stellte ganzwöchig auf den Wochenendfahrplan um.
* Die Fahrpläne im Wiener öffentlichen Personennahverkehr werden nochmals eingeschränkt um auf den enormen Fahrgastrückgang von bis zu 95 Prozent zu reagieren. Auch die [[w:ÖBB|ÖBB]] passt ihre Fahrpläne in ganz Österreich an und stellte ganzwöchig auf den Wochenendfahrplan um.
* Beim ORF werden Technische Kernbereiche mit betriebsnotwendiger Infrastruktur für den Programmablauf. Bevor sich die Mitarbeiter, Techniker und Moderatoren, in diese Sperrzone freiwillig begeben, werden sie medizinisch getestet. Neben dem ORF-Zentrum am Küniglberg wird diese Maßnahme ebenso in allen Landesstudios eingerichtet.<ref>[https://wien.orf.at/stories/3040249/ ORF richtet „Sperrzone“ ein] auf ORF-Wien vom 21. März 2020 abgerufen am 30. März 2020</ref><ref>[https://wien.orf.at/studio/stories/3041362/ Corona-WG: Tagebuch aus der Sperrzone] auf ORF-Wien abgerufen am 30. März 2020</ref> Dass diese Maßnahme auch im Ausland interessiert beobachtet wird, zeigt ein Bericht in der Sendung ''C á vous'' des französischen Fernsehens [[w:France 5|France 5]] aus der Isolation des [[ORF-Burgenland|ORF-Landesstudio Eisenstadt]].<ref>[https://burgenland.orf.at/magazin/stories/3042372/ ORF-Isolation im französischen Fernsehen] auf ORF-Burgenland vom 3. April abgerufen am 18. April 2020</ref>
* Beim ORF werden Technische Kernbereiche mit betriebsnotwendiger Infrastruktur für den Programmablauf geschaffen. Bevor sich die Mitarbeiter, Techniker und Moderatoren, in diese Sperrzone freiwillig begeben, werden sie medizinisch getestet. Neben dem ORF-Zentrum am Küniglberg wird diese Maßnahme ebenso in allen Landesstudios eingerichtet.<ref>[https://wien.orf.at/stories/3040249/ ORF richtet „Sperrzone“ ein] auf ORF-Wien vom 21. März 2020 abgerufen am 30. März 2020</ref><ref>[https://wien.orf.at/studio/stories/3041362/ Corona-WG: Tagebuch aus der Sperrzone] auf ORF-Wien abgerufen am 30. März 2020</ref> Dass diese Maßnahme auch im Ausland interessiert beobachtet wird, zeigt ein Bericht in der Sendung ''C á vous'' des französischen Fernsehens [[w:France 5|France 5]] aus der Isolation des [[ORF-Burgenland|ORF-Landesstudio Eisenstadt]].<ref>[https://burgenland.orf.at/magazin/stories/3042372/ ORF-Isolation im französischen Fernsehen] auf ORF-Burgenland vom 3. April abgerufen am 18. April 2020</ref>
* Die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstungen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist nunmehr bewilligungspflichtig (Ausfuhrgenehmigung) durch die Unionsmitgliedstaaten. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 25. April 2020. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
* Die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstungen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist nunmehr bewilligungspflichtig (Ausfuhrgenehmigung) durch die Unionsmitgliedstaaten. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 25. April 2020. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
* Die [[w:Neue Zürcher Zeitung|Neue Zürcher Zeitung]] berichtet, dass wer eine COVID-19-Infektion durchgemacht habe, nach heutigem Stand als immun gegen eine neue Ansteckung gilt und COVID-19 nicht mehr übertragen könne. Solche Personen könnten gefahrlos infizierte Patienten in Krankenhäusern betreuen.<ref>[https://www.nzz.ch/wissenschaft/vor-der-grossen-corona-welle-was-wir-wissen-und-was-nicht-ld.1792603 Vor der grossen Corona-Welle: Was wir wissen – und was nicht], Webseite: nzz.ch vom 21. März 2020.</ref>
* Die [[w:Neue Zürcher Zeitung|Neue Zürcher Zeitung]] berichtet, dass wer eine COVID-19-Infektion durchgemacht habe, nach heutigem Stand als immun gegen eine neue Ansteckung gilt und COVID-19 nicht mehr übertragen könne. Solche Personen könnten gefahrlos infizierte Patienten in Krankenhäusern betreuen.<ref>[https://www.nzz.ch/wissenschaft/vor-der-grossen-corona-welle-was-wir-wissen-und-was-nicht-ld.1792603 Vor der grossen Corona-Welle: Was wir wissen – und was nicht], Webseite: nzz.ch vom 21. März 2020.</ref>
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