Umweltdelikt: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Europäische Vorgaben ===
=== Europäische Vorgaben ===
Die [[w:Europäische Union|Europäische Union]] ist aufgrund der Gründungsverträge verpflichtet, ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität zu gewährleisten.<ref> Siehe Artikel 3 Absatz 3 des [[w:Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]] und Artikel 191 [[w:Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union| Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]].</ref> Hierbei wird inzwischen der Umweltschutz als bereichsübergreifende Maßnahme verstanden und daher müssen die Umweltdelikte auch entsprechend weit gefasst werden.<ref>Siehe z. B.: die [[Richtlinie 2008/1/EG (w:IVU-Richtlinie)|IVU-Richtlinie]].</ref>
Die [[w:Europäische Union|Europäische Union]] ist aufgrund der Gründungsverträge verpflichtet, ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität zu gewährleisten.<ref> Siehe Artikel 3 Absatz 3 des [[w:Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]] und Artikel 191 [[w:Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union| Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]].</ref> Hierbei wird inzwischen der Umweltschutz als bereichsübergreifende Maßnahme verstanden und daher müssen die Umweltdelikte auch entsprechend weit gefasst werden.<ref>Siehe z. B.: die Richtlinie 2008/1/EG ([[w:IVU-Richtlinie)|IVU-Richtlinie]].</ref>


Dies war nicht immer so, sondern hat sich erst mit dem Beginn der [[w:Umweltbewegung|Umweltbewegung]] ab den 1970er-Jahren verstärkt herausgebildet.<ref>Siehe zur Entwicklung in den Gründungsverträgen [[w:Anton Schäfer|Antonius Opilio]]: EUV / EGV / AEU : Synopse der Verträge zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft bzw. Union, 2. Auflage, EDITION EUROPA Verlag, Dornbirn 2008, ISBN=978-3-901924-27-9 ([https://books.google.at/books?id=i9dbURMBAUoC online]). Im Energierecht siehe Antonius Opilio: Europäisches Energie-Recht, 1. Auflage, EDITION EUROPA Verlag, Dornbirn 2005, ISBN=978-3-901924-21-3 ([https://books.google.at/books?id=4ceJjCtYMcUC online])</ref>
Dies war nicht immer so, sondern hat sich erst mit dem Beginn der [[w:Umweltbewegung|Umweltbewegung]] ab den 1970er-Jahren verstärkt herausgebildet.<ref>Siehe zur Entwicklung in den Gründungsverträgen [[w:Anton Schäfer|Antonius Opilio]]: EUV / EGV / AEU : Synopse der Verträge zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft bzw. Union, 2. Auflage, EDITION EUROPA Verlag, Dornbirn 2008, ISBN=978-3-901924-27-9 ([https://books.google.at/books?id=i9dbURMBAUoC online]). Im Energierecht siehe Antonius Opilio: Europäisches Energie-Recht, 1. Auflage, EDITION EUROPA Verlag, Dornbirn 2005, ISBN=978-3-901924-21-3 ([https://books.google.at/books?id=4ceJjCtYMcUC online])</ref>
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