Verbandsgesetze des OeEHV: Unterschied zwischen den Versionen

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=Vorschriften über die An- und Abmeldungen von Spielern=


*Anmeldepflicht
Beim OeEHV ist als Spieler jeder Verbandsangehörige eines Mitgliedes des OeEHV anzumelden, der an eishockeysportlichen Übungen seines Vereines als Amateur teilnimmt.
*Art der Anmeldung
Die Anmeldung hat mittels des vom Verbande aufgelegten Anmeldescheines zu erfolgen. Der Anmeldeschein ist in allen Teilen leserlich mit Tinte auszufüllen und vom Spieler und von einem dem OeEHV als zeichnungsberechtigt bekanntgegebenen Vereinsfunktionär eigenhändig zu unterzeichnen. Der Anmeldeschein ist gemeinsam mit einem deutlichem Lichtbild des Spielers in der Größe von 6 x 9 Zentimeter, auf welchem der Kopf des Spielers von vorne gesehen in ungefähr Daumennagelgröße abgebildet sein soll, sowie dem Nachweis der erfolgten Versicherung gegen Sportunfall (nach besonderen Vorschriften) an den OeEHV einzusenden. Bei Jugendlichen (s.d.) ist außerdem ein amtlicher Herzbefund, der nicht älter als drei Monate sein darf. beizuschließen. Anmeldungen, die diesen Anforderungen nicht zur Gänze entsprechen, werden nicht zur Kenntnis genommen und den Vereinen zurückgestellt.
*Anmeldung nur für einen Verein
Ein Spieler kann nur für einen Verein beim Verbande gemeldet sein. Spieler, die bereits einmal für einen Verbandsverein gemeldet waren, können von einem anderen Verein erst dann gemeldet werden, bis der neue Verein durch Vorlage der "Abmeldebestätigung" durch den Spieler den Nachweis in Händen hat, daß der Spieler von seinem früheren Verein abgemeldet wurde.
*Durchführung der Anmeldung und Spielberechtigung 
   
   
==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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