Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen in erster Linie auf den Schaden bezogen, der ihnen oder Bekannten durch die angebliche Zauberei zugefügt worden war. Beschuldigungen, die sich auf einen Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches bezogen, wurden nicht gemacht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  
Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen in erster Linie auf den Schaden bezogen, der ihnen oder Bekannten durch die angebliche Zauberei zugefügt worden war. Beschuldigungen, die sich auf einen Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches bezogen, wurden nicht gemacht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  


Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumte, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name="TschaiknerTH198" /> Anfang Oktober ließ der Inquisitor mindestens sieben Frauen verhaften.<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Wochen bis zur Hauptverhandlung wurde gegen diese ein sogenannter "processus informativus" vorgenommen, sozusagen die Vorstufe zum eigentlichen Gerichtsverfahren. Trotzdem Heinrich Kramer dabei abermals rechtlich fragwürdig vorging, gibt es aber zumindest keine Hinweise dafür, dass er bei der Befragung die Folter tatsächlich anwenden ließ. Diese wird nur in der der zusammenfassenden Anklageschrift von ihm vorgeschlagen.<ref name="TschaiknerTH199">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199</ref>
Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumte, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name="TschaiknerTH198" /> Anfang Oktober ließ der Inquisitor mindestens sieben Frauen verhaften.<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Wochen bis zur Hauptverhandlung wurde gegen diese ein sogenannter "processus informativus" vorgenommen, sozusagen die Vorstufe zum eigentlichen Gerichtsverfahren. Trotzdem Heinrich Kramer dabei abermals rechtlich fragwürdig vorging, gibt es aber zumindest keine Hinweise dafür, dass er bei der Befragung die Folter tatsächlich anwenden ließ. Diese wird nur in der zusammenfassenden Anklageschrift von ihm vorgeschlagen.<ref name="TschaiknerTH199">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199</ref>


Bischof Georg von Brixen machte während den Untersuchungen keineswegs von seinen Mitspracherechten, die im Schreiben von Erzherzog Siegmund ausdrücklich festgelegt waren, irgendeinen Gebrauch. In diesem Schreiben hatte ihn der Erzherzog auch ausdrücklich zur Beteiligung verpflichtet. Stattdessen entschuldigte der Bischof sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof in dem Prozess zugestanden worden war.<ref name="TschaiknerTH198" /> Allerdings entband der Erzherzog den Fürstbischof nicht von der ihm brieflich bestätigten Pflicht, mit dem Inquisitor zusammenarbeiten zu müssen, sondern forderte von diesem noch Anfang Oktober, als Kramer bereits mehrere Frauen hatte verhaften lassen, dieser Pflicht selbst nachzukommen oder sich durch einen Kommissar oder andere geeignete Personen vertreten zu lassen.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
Bischof Georg von Brixen machte während den Untersuchungen keineswegs von seinen Mitspracherechten, die im Schreiben von Erzherzog Siegmund ausdrücklich festgelegt waren, irgendeinen Gebrauch. In diesem Schreiben hatte ihn der Erzherzog auch ausdrücklich zur Beteiligung verpflichtet. Stattdessen entschuldigte der Bischof sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof in dem Prozess zugestanden worden war.<ref name="TschaiknerTH198" /> Allerdings entband der Erzherzog den Fürstbischof nicht von der ihm brieflich bestätigten Pflicht, mit dem Inquisitor zusammenarbeiten zu müssen, sondern forderte von diesem noch Anfang Oktober, als Kramer bereits mehrere Frauen hatte verhaften lassen, dieser Pflicht selbst nachzukommen oder sich durch einen Kommissar oder andere geeignete Personen vertreten zu lassen.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
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==Die Hauptverhandlung==
==Die Hauptverhandlung==
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger.<ref name="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref> Er eröffnete den ersten Verhandlungstag, den 29. Oktober 1485, indem er eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte. Die Fragen und die Art seiner Befragung hatten Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen. <ref name="amman66" /> Es kam es zu einer ersten Unterbrechung, gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde des Juristen [[Johannes Merwart]], der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nicht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Merwart forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>
Die Hauptverhandlung fand vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof statt, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger.<ref name="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref> Er eröffnete den ersten Verhandlungstag, den 29. Oktober 1485, indem er eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte. Die Fragen und die Art seiner Befragung hatten Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen. <ref name="amman66" /> Es kam es zu einer ersten Unterbrechung, gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde des Juristen [[Johannes Merwart]], der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nicht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Merwart forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>


Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 im Haus des Innsbrucker Bürgers Konrad Ratfelder, genannt Gunther fortgeführt.<ref name="TschaiknerTH205">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 205</ref> Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Material für einen neuen Prozess sammelte.<ref name="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 im Haus des Innsbrucker Bürgers Konrad Ratfelder, genannt Gunther fortgeführt.<ref name="TschaiknerTH205">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 205</ref> Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Material für einen neuen Prozess sammelte.<ref name="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
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* [[Christian Turner]] war bei der Hauptverhandlung für Bischof Georg als dessen Generalkommissar anwesend.<ref name="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192</ref>  
* [[Christian Turner]] war bei der Hauptverhandlung für Bischof Georg als dessen Generalkommissar anwesend.<ref name="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192</ref>  
* [[Bartholomäus Hagen]] war Notar und für die Prokollierung des Gerichtsverfahren zuständig.<ref name="TschaiknerTH203">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 203</ref>  
* [[Bartholomäus Hagen]] war Notar und für die Prokollierung des Gerichtsverfahren zuständig.<ref name="TschaiknerTH203">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 203</ref>  
* Johann Kanter, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, war für die Aufzeichnung der Verhöre, die Heinrich Kramer im September und Oktober durchführen ließ zuständig.<ref name="amman32" /> Bei den Kritikpunkten von Johann Merwart, die letztlich als Verfahrensfehler eingestuft wurden, ging es auch darum, dass Heinrich Kramer es verabsäumt habe, für seine Verhöre einen von Bischof Georg abgesandten oder approbierten, wenn schon nicht vereidigten öffentlichen Notar beizuziehen. Zumindest nach Ansicht von Johannes Merwart erfüllte Johann Kanter, obwohl er als päpstlicher Notar bezeichnet wurde und an den Verhören im September und Oktober beteiligt gewesen war, diese Voraussetzung nicht. Interessant ist, dass in der Einleitung eines der Protokolle auch Bartholomäus Hagen, der als Notar den eigentlichen Prozess protokollierte, Kanter als einen angeblichen Notar bezeichnet, womit er Merwarts Argumentation unterstüzte.<ref name="TschaiknerTH205">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 205</ref>
* Johann Kanter, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, war für die Aufzeichnung der Verhöre, die Heinrich Kramer im September und Oktober durchführen ließ, zuständig.<ref name="amman32" /> Bei den Kritikpunkten von Johann Merwart, die letztlich als Verfahrensfehler eingestuft wurden, ging es auch darum, dass Heinrich Kramer es verabsäumt habe, für seine Verhöre einen von Bischof Georg abgesandten oder approbierten, wenn schon nicht vereidigten öffentlichen Notar beizuziehen. Zumindest nach Ansicht von Johannes Merwart erfüllte Johann Kanter, obwohl er als päpstlicher Notar bezeichnet wurde und an den Verhören im September und Oktober beteiligt gewesen war, diese Voraussetzung nicht. Interessant ist, dass in der Einleitung eines der Protokolle auch Bartholomäus Hagen, der als Notar den eigentlichen Prozess protokollierte, Kanter als einen angeblichen Notar bezeichnet, womit er Merwarts Argumentation unterstüzte.<ref name="TschaiknerTH205">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 205</ref>
* Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstützt, die namentlich genannt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach. Außerdem kommen in den Verhörprotokollen der Minorit Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal) vor.<ref name="amman32" />
* Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstützt, die namentlich genannt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach. Außerdem kommen in den Verhörprotokollen der Minorit Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal) vor.<ref name="amman32" />
* Der Minorit Johann Rosenbart war ein früherer Kaplan von Erzherzog Siegmund, er könnte in Vertretung von diesem an einigen Verhören teilgenommen haben.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
* Der Minorit Johann Rosenbart war ein früherer Kaplan von Erzherzog Siegmund, er könnte in Vertretung von diesem an einigen Verhören teilgenommen haben.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
*Dr. Paulus Wann († 1489), der ebenfalls an der Hauptverhandlung des Prozesses anwesend war, wurde vom Erzherzog an seinen Hof in Innsbruck geholt. Er war Domprediger von [[w:Passau|Passau]] und dort außerdem ein bekannter Kirchenrechtler und Kanoniker. Zudem verfügte er über theoretisches Wissen zu Hexenverfolgungen.<ref>Weitere Informationen zu Paulus Wann finden sich auf [https://regiowiki.pnp.de/wiki/Paulus_Wann Regiowiki Niederbayern], abgerufen am 26. Dezember 2020</ref> Falls Heinrich Kramer versuchte, Paul Wann, der sich auch mit den Ratgebern des Erzherzogs traf, für sich zu gewinnen, dürfte er damit keinen Erfolg gehabt haben. Die Einbeziehung von Paul wann zeigt aber, dass der Erzherzog und seine Räte die Entwicklung von Kramers Prozess sehr genau beobachteten.<ref>vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199f.</ref>
*Dr. Paulus Wann († 1489), der ebenfalls an der Hauptverhandlung des Prozesses anwesend war, wurde vom Erzherzog an seinen Hof in Innsbruck geholt. Er war Domprediger von [[w:Passau|Passau]] und dort außerdem ein bekannter Kirchenrechtler und Kanoniker. Zudem verfügte er über theoretisches Wissen zu Hexenverfolgungen.<ref>Weitere Informationen zu Paulus Wann finden sich auf [https://regiowiki.pnp.de/wiki/Paulus_Wann Regiowiki Niederbayern], abgerufen am 26. Dezember 2020</ref> Falls Heinrich Kramer versuchte, Paul Wann, der sich auch mit den Ratgebern des Erzherzogs traf, für sich zu gewinnen, dürfte er damit keinen Erfolg gehabt haben. Die Einbeziehung von Paul Wann zeigt aber, dass der Erzherzog und seine Räte die Entwicklung von Kramers Prozess sehr genau beobachteten.<ref>vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199f.</ref>
* [[Johannes Merwart]] († nach 1485) war ein Jurist und Arzt, der als Verteidiger der Angeklagten nach Beginn der Hauptverhandlung im Oktober 1485 zu dieser überraschend zugezogen worden war. Seine Zuziehung hatte den Abbruch des Hexenprozesses zur Folge.
* [[Johannes Merwart]] († nach 1485) war ein Jurist und Arzt, der als Verteidiger der Angeklagten nach Beginn der Hauptverhandlung im Oktober 1485 zu dieser überraschend zugezogen worden war. Seine Zuziehung hatte den Abbruch des Hexenprozesses zur Folge.
* Im Innsbrucker Hexenprozess wurden offiziell sieben Frauen angeklagt, die alle in Innsbruck ansässig waren: [[Barbara Selachin]], [[Barbara Hufeysen]], [[Barbara Röslin|Rosina Hochwartin]], ihre Mutter [[Barbara Röslin]], [[Agnes Sneider|Agnes Witwe Peter-Sneider]], [[Barbara Pflieglin]] und [[Helena Scheuberin]].<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Verhörprotokollen wird außerdem die getaufte Jüdin Ennel Notterin als Gefangene genannt.<ref name="TschaiknerTH199-FN55">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199, Fußnote 55</ref>
* Im Innsbrucker Hexenprozess wurden offiziell sieben Frauen angeklagt, die alle in Innsbruck ansässig waren: [[Barbara Selachin]], [[Barbara Hufeysen]], [[Barbara Röslin|Rosina Hochwartin]], ihre Mutter [[Barbara Röslin]], [[Agnes Sneider|Agnes Witwe Peter-Sneider]], [[Barbara Pflieglin]] und [[Helena Scheuberin]].<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Verhörprotokollen wird außerdem die getaufte Jüdin Ennel Notterin als Gefangene genannt.<ref name="TschaiknerTH199-FN55">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199, Fußnote 55</ref>
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==Anmerkungen==
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