Meinhard II.: Unterschied zwischen den Versionen

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== Merkmale von Meinhards Herrschaft ==
== Merkmale von Meinhards Herrschaft ==
Obwohl über Meinhard mehrere Male zwischen 1267 und 1295 der Kirchenbann verhängt wurde, behauptete er sich in seinen Herrschaftsgebieten und schaffte es, die Grafschaft Tirol "de facto" endgültig aus der Oberhoheit des [[w:Diözese Bozen-Brixen|Hochstiftes Brixen]] zu lösen und auch den Einfluss der anderen geistlichen Fürstentümer [[w:Erzstift Salzburg|Salzburg]], Trient und [[w:Hochstift Chur|Chur]] einzugrenzen.<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 221 und S. 231f.</ref> Mit dem "Ulmer Spruch" von König Rudolf I. (25. Mai 1282) wurde Meinhards Grafschaft Tirol ihre Unabhängigkeit offiziell bestätigt, nachdem König Rudolf I. zuvor die rechtliche Lage hatte sorgfältig prüfen lassen.<ref>vgl. [[w:Josef Riedmann|Josef Riedmann]]: ''Geschichte Tirols''. Verlag für Geschichte und Politik, Wien, 3. Auflage 2001. ISBN 3-486-56553-2. S. 56</ref> Seine Belehnung mit dem Herzogtum Kärnten, einem [[w:Reichsfürstentum|Reichsfürstentum]]dürfte bereits für 1282 geplant gewesen sein. Da über Meinhard allerdings im Dezember 1282 wieder einmal, für dieses Mal von der Synode von [[w:Aquileja|Aquileja]], der [[w:Bann|Kirchenbann]] verhängt worden war, war eine Belehnung zunächst nicht durchführbar.<ref>vgl. [[w:Karl-Friedrich Krieger|Karl-Friedrich Krieger]]: ''Die Habsburger im Mittelalter''. Von Rudolf I. bis Friedrich III. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2., aktualisierte Auflage 1994, ISBN 3-17-018228-5, S. 54f.</ref>  
Obwohl über Meinhard mehrere Male zwischen 1267 und 1295 der Kirchenbann verhängt wurde, behauptete er sich in seinen Herrschaftsgebieten und schaffte es, die Grafschaft Tirol "de facto" endgültig aus der Oberhoheit des [[w:Diözese Bozen-Brixen|Hochstiftes Brixen]] zu lösen und auch den Einfluss der anderen geistlichen Fürstentümer [[Erzstift Salzburg|Salzburg]], Trient und [[w:Hochstift Chur|Chur]] einzugrenzen.<ref>vgl. Brian A. Pavlac: ''Die Verhängung des Kirchenbannes über Graf Meinhard von Tirol'', 1995/96, S. 221 und S. 231f.</ref> Mit dem "Ulmer Spruch" von König Rudolf I. (25. Mai 1282) wurde Meinhards Grafschaft Tirol ihre Unabhängigkeit offiziell bestätigt, nachdem König Rudolf I. zuvor die rechtliche Lage hatte sorgfältig prüfen lassen.<ref>vgl. [[w:Josef Riedmann|Josef Riedmann]]: ''Geschichte Tirols''. Verlag für Geschichte und Politik, Wien, 3. Auflage 2001. ISBN 3-486-56553-2. S. 56</ref> Seine Belehnung mit dem Herzogtum Kärnten, einem [[w:Reichsfürstentum|Reichsfürstentum]]dürfte bereits für 1282 geplant gewesen sein. Da über Meinhard allerdings im Dezember 1282 wieder einmal, für dieses Mal von der Synode von [[w:Aquileja|Aquileja]], der [[w:Bann|Kirchenbann]] verhängt worden war, war eine Belehnung zunächst nicht durchführbar.<ref>vgl. [[w:Karl-Friedrich Krieger|Karl-Friedrich Krieger]]: ''Die Habsburger im Mittelalter''. Von Rudolf I. bis Friedrich III. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2., aktualisierte Auflage 1994, ISBN 3-17-018228-5, S. 54f.</ref>  


Obwohl Meinhard seit 1286 auch über das Herzogtum Kärnten herrschte, bildete die Grafschaft Tirol, als deren Gründer er gilt, den eigentlichen Mittelpunkt seines Herrschaftsgebietes. Unter ihm wurden die Hochstifte Brixen und Trient "de facto" Teile der Grafschaft Tirol, auch wenn sie formal ihren Reichsfürstenstand bis 1803 bewahren konnten. Mittels der Vogteigewalt gelang es ihm die Stifte in das entstehende Landesfürstentum zu integrieren. Mit der Aufzeichnung des Tiroler Landrechts um 1280 erhöhte er Rechtssicherheit und erreichte eine Vereinfachung der Verwaltungspraxis. Die aus seiner Zeit erhaltenen Rechnungsbücher ("Raitbücher") zeugen von einem hochentwickelten Kanzleiwesen. Wegen der im Bereich seiner Grundherrschaft üblichen freie Erbleihe galt Meinhard den Bauern der Grafschaft Tirol noch im späten Mittelalter als Begründer ihrer besonderen Freiheiten.<ref name ="ndb668"/>  
Obwohl Meinhard seit 1286 auch über das Herzogtum Kärnten herrschte, bildete die Grafschaft Tirol, als deren Gründer er gilt, den eigentlichen Mittelpunkt seines Herrschaftsgebietes. Unter ihm wurden die Hochstifte Brixen und Trient "de facto" Teile der Grafschaft Tirol, auch wenn sie formal ihren Reichsfürstenstand bis 1803 bewahren konnten. Mittels der Vogteigewalt gelang es ihm die Stifte in das entstehende Landesfürstentum zu integrieren. Mit der Aufzeichnung des Tiroler Landrechts um 1280 erhöhte er Rechtssicherheit und erreichte eine Vereinfachung der Verwaltungspraxis. Die aus seiner Zeit erhaltenen Rechnungsbücher ("Raitbücher") zeugen von einem hochentwickelten Kanzleiwesen. Wegen der im Bereich seiner Grundherrschaft üblichen freie Erbleihe galt Meinhard den Bauern der Grafschaft Tirol noch im späten Mittelalter als Begründer ihrer besonderen Freiheiten.<ref name ="ndb668"/>