Meinhard II.: Unterschied zwischen den Versionen

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Meinhard von Görz-Tirol herrschte während seines Lebens über folgende Territorien und Länder:
Meinhard von Görz-Tirol herrschte während seines Lebens über folgende Territorien und Länder:
* 1258/59-1271<ref group="A">"De jure" trat Meinhard die Herrschaft über die Grafschaften Görz und Tirol nach dem Tod seines Vaters an. Da er zu diesem Zeitpunkt noch Gefangener des Salzburger Erzbischofs war, führte zunächst aber seine Mutter die Regentschaft. Erst nach seiner Freilassung konnte Meinhard selbst die Herrschaft übernehmen.</ref> als Graf Meinhard IV. über die [[w:Grafschaft Görz|Grafschaft Görz]], gemeinsam mit seinem Bruder [[w:Albert I. (Görz)|Albert]]<ref name ="pavlac220"/>,
* 1258/59-1271<ref group="A">"De jure" trat Meinhard die Herrschaft über die Grafschaften Görz und Tirol nach dem Tod seines Vaters an. Da er zu diesem Zeitpunkt noch Gefangener des Salzburger Erzbischofs war, führte zunächst aber seine Mutter die Regentschaft. Erst nach seiner Freilassung konnte Meinhard selbst die Herrschaft übernehmen.</ref> als Graf Meinhard IV. über die [[w:Grafschaft Görz|Grafschaft Görz]], gemeinsam mit seinem Bruder [[w:Albert I. (Görz)|Albert]]<ref name ="pavlac220"/>,
* seit 1271 bis zu seinem Tod als Graf Meinhard II. über die [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]], zunächst nur über Teile gemeinsam mit seinem Bruder [[w:Albert I. (Görz)|Albert]] und den [[Gebhard von Hirschberg|Grafen Gebhard von Hirschberg]], später als Alleinherrscher.
* seit 1258/59 bis zu seinem Tod als Graf Meinhard II. über die [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]], zunächst nur über Teile gemeinsam mit seinem Bruder [[w:Albert I. (Görz)|Albert]] und den [[Gebhard von Hirschberg|Grafen Gebhard von Hirschberg]], später als Alleinherrscher.
* seit 1286 bis zu seinem Tod über das Herzogtum Kärnten. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]]. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Bistum Brixen|Brixen]] und [[w:Bistum Trient|Trient]] de facto unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>.
* seit 1286 bis zu seinem Tod über das Herzogtum Kärnten. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]]. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Bistum Brixen|Brixen]] und [[w:Bistum Trient|Trient]] de facto unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>.