Augustin Holdt

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Augustin Holdt (* im 15. Jahrhundert, um 1440, in Perchtoldsdorf; † 3. Oktober 1509, in Wien)[1], auch Augustin Hold, war Apotheker der Stadt Wien[A 1]. Er ist einer der Besitzer der Stadtapotheke "Zum Schwarzen Mohren", die zu den ältesten bis heute bestehenden Apotheken der Stadt Wien zählt.

Herkunft und Familie

Augustin Holdt war dreimal verheiratet, ∞ in 1. Ehe mit Barbara, Tochter des Eisners Wolfgang Grueber, ∞ in 2. Ehe (um 1496) mit Ursula, Witwe der Apotheker Bernhard Merl und Georg Rosenheimer, ∞ in 3. Ehe (vor 1504) mit Margarete, die nach seinem Tod eine weitere Ehe mit Ulrich Kronacher schloss.[1]

Leben

Augustin Holdt dürfte mit jenem Augustin ident sein, der als "apoteker diener" von Wolfgangen Kuttenpein genannt wird. 1496-1509 war er Besitzer der Apotheke "Zum Goldenen Hirschen". 1498 wurde er Mitglied der "Gottsleichnamsbruderschaft".[1] Der Wiener Stadtrat verurteilte ihn 1501 wegen Ungehorsam zur Stiftung einer Anzahl von Ziegel[A 2].[2]

Erinnerungen

Nach seinem Tod wurde Augustin Holdt in St. Stephan beigesetzt. Erhalten ist sein Epitaph aus Leitha-Kalkstein[3], der 1512 gefertigt wurde und sich links des Riesentors befindet.[1] Dieser wurde 1996 restauriert.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Holdt Augustin. In: Historisches Lexikon Wien. Band 3, Kremayr & Scheriau, Wien 1994, ISBN 3-218-00545-0, S. 250.
  2. vgl. Augustin Holdt im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
  3. 3,0 3,1 vgl. Epitaph Augustin Holdt, Atelier-Pummer.COM, abgerufen am 10. Dezember 2018

Anmerkungen

  1. Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den Landständen des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den Babenbergern war Wien seit Herzog Heinrich (II.) von Österreich ("Heinrich Jasomirgott") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der Habsburger, wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.
  2. Diese Strafe förderte den Erhalt und der Verstärkung der Stadtbefestigung. Bereits in der Ordnung der St. Oswaldbruderschaft aus dem Jahr 1436 belegt, wurde sie Ende des 15. Jahrhundert häufig angewendet, vgl. {{WiWi|Augustin_Holdt||Augustin Holdt.