Burgruine Sternberg

Aus Regiowiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Auf den Resten der früheren Burg Sternberg steht heute ein Wohn- und Seminarhaus.

Die Burgruine Sternberg ist die Ruine einer Höhenburg im heutigen Bundesland Kärnten. Im Mittelalter war sie der Sitz einer Grafenfamilie, die sich nach ihr benannte.

Lage

Die Burgruine Sternberg befindet sich auf dem Sternberg, der heute Teil der Gemeinde Wernberg ist. Erreichbar ist sie über einen waldigen Forstweg. Heute sind nur mehr einige Mauerreste der romanischen Burgaanlage erhalten, welche den Unterbau eines Wohnhauses bilden.

Geschichte

Die Burg Sternberg wurde Mitte des 12. Jahrhunderts erbaut. Sie gilt als Stammburg der Grafenfamilie von Sternberg, die seit ca. 1250 bis 1330 urkundlich belegt ist. 1170/1180 sind die "Burgmannen" Reinhart, Hugo und Heinrich ("Hainricus") von Sternberg ("Sternberc") als Zeugen in einer Urkunde des Grafen Ulrich (I.) von Heunburg (ca. 1135-1191) genannt, in dessen Besitz die Burg damals war. Sie war Sitz einer ausgedehnten Gerichtsherrschaft, die im Süden bis zur Drau reichte.[1]

Seit ca. 1267 an benannte sich Nachfahre von Graf Ulrich von Heunberg nach ihr: Graf Ulrich von Sternberg. Die Grafenfamilie von Sternberg war zunächst eine edelfreie[A 1] Familie. 1311 soll Gräfin Katharina von Sternberg die Burg und Herrschaft aber an Herzog Heinrich von Kärnten, Graf von Tirol, verkauft und sie von diesem zu Lehen genommen haben.[2]

Bereits 1309 hatte Graf Walter von Sternberg die Burg Sternberg an die Grafenfamilie von Ortenburg verpfändet.[3] 1329 kam die Burg mit der Herrschaft Sternberg als Grafschaft Sternberg an die Grafenfamilie von Ortenburg.[1] 1418 brachte Graf Hermann von Cilli mit Billigung von Kaiser Sigismund die Grafschaft Ortenburg mit der Grafschaft Sternberg an sich und seine Familie.[2] 1457, vermutlich im Cillier Erbstreit wurde Burg Sternberg, wie auch die benachbarte Burg Hohenwart, zerstört und nicht wieder aufgebaut.[1]

Die Herrschaft Sternberg verlieh Kaiser Friedrich III. dem Söldnerführer Johann Witowec. Dieser war zuvor viele Jahre im Dienst der Grafenfamilie von Cilli gewesen und könnte die Burg Sternberg oder Rechte an dieser und ihrer Herrschaft bereits Graf Ulrich von Cilli erhalten haben. Später wurde die Herrschaft Sternberg mit der Herrschaft und Burg Landskron vereinigt und kam mit dieser an den St. Georgs Ritterorden. Kaiser Ferdinand I. verkaufte die Herrschaft Sternberg 1545 an Bernhard Khevenhüller. Die Ruine hatte dann verschiedene Besitzer, ehe sie 1938 von der Familie Hippel gekauft wurde.[1] Heute gehört sie dem Bibelwissenschaftler Kurt Schneck.[4]

Die Grafen von Sternberg in Sage und Legende

In der "Österreichischen Chronik" des Chronisten Jakob Unrest († 1500), Pfarrer von Techelsberg sind die Grafen von Sternberg auch die Erbauer der in der Nähe von Burg Sternberg gelegenen landesfürstlichen Burg Landskron (heute Teil der Stadt Villach). Auf ihn geht auch die Sagen zurück, dass die Tochter eines Grafen von Sternberg einen Kärntner Landesfürsten geheiratet hätte und die Burg als ihre Mitgift in seinen Besitz übergegangen wäre.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Wilhelm Neumann: Bausteine zur Geschichte Kärntens. Spätlese. Festgabe für Wilhelm Neumann zum 90. Geburtstag (= Das Kärntner Landesarchiv 33). Verlag des Kärntner Landesarchivs, Klagenfurt, 2005. ISBN 3-900531-59-5. S. 306
  2. 2,0 2,1 vgl. Sternberg, Wehrbauten.AT, abgerufen am 2. Jänner 2020
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1
  4. vgl. Kurt Schneck, Lothar-Scherer.COM, abgerufen am 2. Jänner 2020

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.