Die Edlen[A 1] von Traisen-Feistritz waren eine im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässige bedeutende Adelsfamilie, die sich dem steirischen Markgrafen Otakar (II.) anschlossen. Unter dessen Nachfolgern verlagerte sich ihr Schwerpunkt aus Niederösterreich in das heutige Bundesland Steiermark.

Geschichte

Die Edlen von Traisen-Feistritz gelten der Geschichtsforschung als Nachfahren der Aribonen. Ursprünglich im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässig, zählten sie im 12. Jahrhundert zu den bedeutendsten Adelsfamilie in der heutigen Steiermark. Während die "Hauptlinie" bereits im 12. Jahrhundert endete, bildeten sich mit den steirischen Adelsfamilien der Liechtenstein, Wildonier, der Stubenberger und der Orter Nebenlinien, die zum Teil bis in die Neuzeit bestehen sollten.[1]

Familienmitglieder

Literatur

Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel - Österreichs Werden. In: Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 218-262

Einzelnachweise

  1. vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 231f.
  2. vgl. Harald Lehenbauer: Zur ältesten Besitzgeschichte von Öhling. Richiza von Kilb und ihre Schenkungan das Stift Göttweig, 2018, S. 3
  3. vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 282

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.