Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699: Ergänzung um EInvernahme von zwölf Zeugen
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Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin gibt es im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen. Ebenso finden sich keine Informationen, ob ihre Anschuldigungen weitere Verfahren nach sich zogen<ref name="homma46" />
Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin gibt es im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen. Ebenso finden sich keine Informationen, ob ihre Anschuldigungen weitere Verfahren nach sich zogen<ref name="homma46" />
=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699 ===
Am 4. Juni wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Ziel dieser Befragung war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronika Samerin und auch anderer Personen zu erhalten.
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren, ob sie die Kunst der Zauberei ausgeübt hatten sowohl in Werken oder in Drohungen.
Folgende Zeugenaussagen wurden dabei getätigt:


=== Verhör der Rosina Hörbmanin am 9. Juli 1699 ===
=== Verhör der Rosina Hörbmanin am 9. Juli 1699 ===
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