Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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K (→‎Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699: Ergänzung um EInvernahme von zwölf Zeugen)
K (→‎Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699: Ergänzung um Zeugenaussage)
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=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699 ===
=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699 ===
Am 4. Juni wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Ziel dieser Befragung war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronika Samerin und auch anderer Personen zu erhalten.  
Am 4. Juni wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Ziel dieser Befragung war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronika Samerin und auch anderer Personen zu erhalten.  
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren, ob sie die Kunst der Zauberei ausgeübt hatten sowohl in Werken oder in Drohungen.
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren, ob sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten.


Folgende Zeugenaussagen wurden dabei getätigt:
Folgende Aussagen wurden dabei von Zeugen unter Eid getätigt:
* Hans Baumgartner (30 Jahre alt) erzählte, dass er 1697, als er von [[Friedberg (Steiermark)|Friedberg]] nach Pinkafeld gegangen war, er bei der Spitzermülle ein Sausen und Brausen gehört hätte. Er hätte sich dann in der Nähe der Mühle versteckt und die Frauen von Hans Riemers, Matthias Lanzen und Hans Huder sowie einige weitere, die er nicht gekannt hatte, gesehen.


=== Verhör der Rosina Hörbmanin am 9. Juli 1699 ===
=== Verhör der Rosina Hörbmanin am 9. Juli 1699 ===
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