Hansgraf: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Das Amt des Hansgrafen ist kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung im Jahr 1784 nachgewiesen. Ursprünglich war der Hansgraf ein Amtsträger der Stadt Wien, später aber des Landesfürsten, wie die "Hansgrafenordnungen" von [[Ladislaus Postumus|König Ladislaus Postumus]] (1453) und [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] (1480) belegen. Im 13. und 14. Jahrhundert gehörte der Hansgraf dem Stadtrat an, wobei manchmal der Bürgermeister das Amt selbst mit ausübte.<ref name ="Czeike"/>
Das Amt des Hansgrafen ist kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung im Jahr 1784 nachgewiesen. Ursprünglich war der Hansgraf ein Amtsträger der Stadt Wien, später aber des Landesfürsten, wie die "Hansgrafenordnungen" von [[Ladislaus Postumus|König Ladislaus Postumus]] (1453) und [[Kaiser Friedrich III.]] (1480) belegen. Im 13. und 14. Jahrhundert gehörte der Hansgraf dem Stadtrat an, wobei manchmal der Bürgermeister das Amt selbst mit ausübte.<ref name ="Czeike"/>


Die Aufgabenbereiche des Hansgrafen wurden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Zur Amtsführung verfügte der Hansgraf über eine Anzahl berittener Knechte ("Überreuter", auch "Überreiter"), die später als seine Beamten bezeichnet wurden. Diese kontrollierten seine Dienstbereiche und hatten zu verhindern, dass dem landesfürstlichen Gefälle Schaden erwuchs. Den Erlös konfiszierter Waren durfte der Hansgraf zum Teil selbst behalten, zum Teil musste er ihn an den Landesfürsten abführen. Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind sowohl Ordnungen wie auch Instruktionen für seine Mitarbeiter erhalten.<ref name ="Czeike"/>
Die Aufgabenbereiche des Hansgrafen wurden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Zur Amtsführung verfügte der Hansgraf über eine Anzahl berittener Knechte ("Überreuter", auch "Überreiter"), die später als seine Beamten bezeichnet wurden. Diese kontrollierten seine Dienstbereiche und hatten zu verhindern, dass dem landesfürstlichen Gefälle Schaden erwuchs. Den Erlös konfiszierter Waren durfte der Hansgraf zum Teil selbst behalten, zum Teil musste er ihn an den Landesfürsten abführen. Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind sowohl Ordnungen wie auch Instruktionen für seine Mitarbeiter erhalten.<ref name ="Czeike"/>
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