Hermine Bogner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Tod ==
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Das Pinkafelder Mädchen starb am 27. März 1945 um 3:30 Uhr nachdem es einige Stunden zuvor im Zuge eines schweren Anfalls das Bewusstsein verloren hatte. Als Todesursache wurde ''Status epilepticus mit nachfolgender [[w:Lungenentzündung|Pneunomia]]'' angegeben.<ref name="brettl41" />  
Das Pinkafelder Mädchen starb am 27. März 1945 um 3:30 Uhr nachdem es einige Stunden zuvor im Zuge eines schweren Anfalls das Bewusstsein verloren hatte. Als Todesursache wurde ''Status epilepticus mit nachfolgender [[w:Lungenentzündung|Pneunomia]]'' angegeben.<ref name="brettl41" />  
Es könnte auch sein, dass Hermine Bogner nach ihrem Tod das Gehirn entfernt wurde und dieses in der Kinderklinik verblieb, wie das der meisten anderen Opfer auch.<ref name="brettl77" /> In weiterer Folge wäre es daher auch nicht auszuschließen, dass dieses von dem von der österreichischen Nachkriegsjustiz weitgehend unbehelligten ehemaligen Spiegelgrund-Arztes [[w:Heinrich Gross|Heinrich Gross]] für seine [[w:Heinrich_Gross#Karriere im Nachkriegsösterreich|Forschungen]] verwendet wurde. Nachdem das [[w:Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes|Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes]] die Spiegelgrund-Opfer erfasst hatte, erfolgte 2002 schließlich die Beisetzung der Gehirnpräparate und anderer Gewebeteile in 597 Urnen, auf Wunsch der Opferangehörigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, auf dem [[w:Wiener Zentralfriedhof|Wiener Zentralfriedhof]].<ref>[https://www.wien.gv.at/presse/2002/04/17/pittermann-zur-bestattung-der-opfergehirne-vom-spiegelgrund Pittermann zur Bestattung der Opfergehirne vom Spiegelgrund], Webseite www.wien.gv.at, abgerufen am 4. Jänner 2018</ref>


Die Diagnose ''Lungenentzündung'' deutete meist auf einen absichtlich herbeigeführten Tod hin, die als Folge der Verabreichung einer Überdosis Schlafmittel auftrat. Hermine Bogners Ärztin Marianne Türk sagte 1946 im Zuge des Spiegelgrund-Prozesses vor dem [[w:Volksgericht (Österreich)|Volksgericht Wien]] aus:
Die Diagnose ''Lungenentzündung'' deutete meist auf einen absichtlich herbeigeführten Tod hin, die als Folge der Verabreichung einer Überdosis Schlafmittel auftrat. Hermine Bogners Ärztin Marianne Türk sagte 1946 im Zuge des Spiegelgrund-Prozesses vor dem [[w:Volksgericht (Österreich)|Volksgericht Wien]] aus:
{{Zitat|Ich will noch bemerken, daß […] sich in keiner Krankengeschichte etwas von Euthanasie befindet, nirgends ein Hinweis in dieser Richtung aufscheint, da wir aus leicht begreiflichen Gründen dies gar nicht tun durften. Insofern erscheint dort, wo tatsächlich Euthanasie vorgekommen ist, die Krankengeschichte als verfälscht auf. In sehr vielen Fällen war die unmittelbare Todesursache eine Lungenentzündung, die im Zuge der Schlafmittelvergiftung aufgetreten ist. In den Krankengeschichten scheint natürlich nur die Lungenentzündung auf. Aus der Korrespondenz mit dem Reichsausschuß in Berlin ergab sich in jedem einzelnen Falle die Euthanasie, diese Korrespondenz ist aber über Auftrag von Berlin beim Einmarsch der Russen vernichtet worden.|Vernehmung der Beschuldigten Türk am 12. März 1946 (DÖW E 18282).}}
{{Zitat|Ich will noch bemerken, daß […] sich in keiner Krankengeschichte etwas von Euthanasie befindet, nirgends ein Hinweis in dieser Richtung aufscheint, da wir aus leicht begreiflichen Gründen dies gar nicht tun durften. Insofern erscheint dort, wo tatsächlich Euthanasie vorgekommen ist, die Krankengeschichte als verfälscht auf. In sehr vielen Fällen war die unmittelbare Todesursache eine Lungenentzündung, die im Zuge der Schlafmittelvergiftung aufgetreten ist. In den Krankengeschichten scheint natürlich nur die Lungenentzündung auf. Aus der Korrespondenz mit dem Reichsausschuß in Berlin ergab sich in jedem einzelnen Falle die Euthanasie, diese Korrespondenz ist aber über Auftrag von Berlin beim Einmarsch der Russen vernichtet worden.|Vernehmung der Beschuldigten Türk am 12. März 1946 (DÖW E 18282).}}


Dieser Einmarsch der Russen erfolgte nur wenige Tage nach dem Ableben von Hermine Bogner. Zwei Tage später, am 29. März, überschritt um die Mittagszeit bei [[Klostermarienberg]] ([[Bezirk Oberpullendorf]]) der erste Soldat der [[w:Rote Armee|Roten Armee]] die Reichsgrenze im Zuge [[w:Wiener Operation|Wiener Operation]],<ref name="rauchensteiner126">[[Manfried Rauchensteiner]]: ''Der Krieg in Österreich 1945'', Seite 126, Österr. Bundesverlag, Wien 1984, ISBN 3-215-01672-9.</ref> bis zum 11. April waren alle Wiener Stadtbezirke südlich des [[w:Donaukanal|Donaukanals]] von den Sowjettruppen besetzt.<ref name="rauchensteiner179">[[Manfried Rauchensteiner]]: ''Der Krieg in Österreich 1945'', Seite 179, Österr. Bundesverlag, Wien 1984, ISBN 3-215-01672-9.</ref>
Dieser Einmarsch der Russen erfolgte nur zwei Tage nach dem Ableben von Hermine Bogner, als 29. März um die Mittagszeit bei [[Klostermarienberg]] ([[Bezirk Oberpullendorf]]) der erste Soldat der [[w:Rote Armee|Roten Armee]] die Reichsgrenze im Zuge [[w:Wiener Operation|Wiener Operation]] überschritt,<ref name="rauchensteiner126">[[Manfried Rauchensteiner]]: ''Der Krieg in Österreich 1945'', Seite 126, Österr. Bundesverlag, Wien 1984, ISBN 3-215-01672-9.</ref> bis zum 11. April waren alle Wiener Stadtbezirke südlich des [[w:Donaukanal|Donaukanals]] von den Sowjettruppen besetzt.<ref name="rauchensteiner179">[[Manfried Rauchensteiner]]: ''Der Krieg in Österreich 1945'', Seite 179, Österr. Bundesverlag, Wien 1984, ISBN 3-215-01672-9.</ref>


Marianne Türk hatte bei diesem Volksgerichtsprozess auch zugegeben, im "Auftrag von Berlin" mitgeholfen zu haben, Dokumente, die auf Euthanasie hinweisen, aus den Krankenakten entfernt und vernichtet zu haben. Im Zuge des Prozesses wurde sie zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre später erfolgte ihre vorzeitliche Entlassung aus dieser aufgrund gesundheitlicher Gründe. 1957 wurde ihr sogar der im Prozess aberkannte Doktortitel wieder zuerkannt. Nach eigenen Worten "wagte sie es aber nicht" in ihren alten Beruf zurückzukehren. Sie starb im hohen Alter von 89 Jahren 2003 in Wien.
Marianne Türk hatte bei diesem Volksgerichtsprozess auch zugegeben, im "Auftrag von Berlin" mitgeholfen zu haben, Dokumente, die auf Euthanasie hinweisen, aus den Krankenakten entfernt und vernichtet zu haben. Im Zuge des Prozesses wurde sie zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre später erfolgte ihre vorzeitliche Entlassung aus dieser aufgrund gesundheitlicher Gründe. 1957 wurde ihr sogar der im Prozess aberkannte Doktortitel wieder zuerkannt. Nach eigenen Worten "wagte sie es aber nicht" in ihren alten Beruf zurückzukehren. Sie starb im hohen Alter von 89 Jahren 2003 in Wien.
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