Hans von Vilanders: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Konflikt mit Oswald von Wolkenstein ==
== Der Konflikt mit Oswald von Wolkenstein ==
Ohne seine Verwicklung in Oswalds Bürgschaftsverschreibungen an Herzog Friedrich IV. von Österreich, wäre Hans von Vilanders heute vollkommen vergessen. Er war gemeinsam mit Michael von Wolkenstein, dem älteren Bruder von Oswald, einer der Bürgen für die Kaution, die Oswald 1422 für seine vorübergehende Freilassung hatte stellen müssen. Hans von Vilanders ließ sich zur "Schadlosstellung" für seine Bürgschaft von Oswald größere Geldsummen und mehrere Schuld- und Pfandscheine aushändigen.<ref name ="schwob46"/> Im Frühjahr 1427 musste sich Oswald Herzog Friedrich unterwerfen und Urfehde schwören. Danach forderte er von Hans von Vilanders seine Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine zurück, was dieser ablehnte, da die Bürgschaftsverschreibungen an den Herzog nicht kassiert waren. Oswalds Versuche, die Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine mit Hilfe der Femgerichte zurückzuerhalten, waren letztlich erfolglos, ebenso wie der Versuch, Hans von Vilanders 1429 mit Hilfe seiner schwäbischen Verwandtschaft durch Fehdeankündigungen unter Druck zu setzen.<ref>vgl. Ute Monika Schwob: ''Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol'', 2009, S. 46-48 und S. 52f.</ref> Die Verhandlungen über die Vermittlung durch den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen Heinrich IV. von Görz(-Tirol)]] um 1431/34 brachte keine Ergebnisse, und der Versuch von Oswalds Bruder Michael die Angelegenheit 1436 vor das Hofgericht zu bringen, hatte zur Folge, dass dort im Sinne von Hans von Vilanders verhandelt wurde.<ref name ="schwob53"/>
Ohne seine Verwicklung in Oswalds Bürgschaftsverschreibungen an Herzog Friedrich IV. von Österreich, wäre Hans von Vilanders heute vollkommen vergessen. Er war gemeinsam mit Michael von Wolkenstein, dem älteren Bruder von Oswald, einer der Bürgen für die Kaution, die Oswald 1422 für seine vorübergehende Freilassung hatte stellen müssen. Hans von Vilanders ließ sich zur "Schadlosstellung" (finanzielle Absicherung) für seine Bürgschaft von Oswald größere Geldsummen und mehrere Schuld- und Pfandscheine aushändigen.<ref name ="schwob46"/> Im Frühjahr 1427 musste sich Oswald Herzog Friedrich unterwerfen und Urfehde schwören. Danach forderte er von Hans von Vilanders seine Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine zurück, was dieser ablehnte, da die Bürgschaftsverschreibungen an den Herzog nicht kassiert waren. Oswalds Versuche, die Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine mit Hilfe der Femgerichte zurückzuerhalten, waren letztlich erfolglos, ebenso wie der Versuch, Hans von Vilanders 1429 mit Hilfe seiner schwäbischen Verwandtschaft durch Fehdeankündigungen unter Druck zu setzen.<ref>vgl. Ute Monika Schwob: ''Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol'', 2009, S. 46-48 und S. 52f.</ref> Die Verhandlungen über die Vermittlung durch den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen Heinrich IV. von Görz(-Tirol)]] um 1431/34 brachte keine Ergebnisse, und der Versuch von Oswalds Bruder Michael die Angelegenheit 1436 vor das Hofgericht zu bringen, hatte zur Folge, dass dort im Sinne von Hans von Vilanders verhandelt wurde.<ref name ="schwob53"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
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